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Zwangsvollstreckung
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---------------------------------------------------------------- Schulden und auch Überschuldung ist ein weiterhin wachsender Missstand in Deutschland. Mit Überschuldung untrennbar verbunden ist die Zwangsvollstreckung. Mit Maßnahmen der Zwangsvollstreckung soll der zahlungsunwillige Schuldner gezwungen werden, doch noch zu zahlen. In der Praxis sieht dies allerdings anders aus. Es kommt regelmäßig immer dann zur Zwangsvollstreckung wenn ein Schuldner weniger zahlt, als der Gläubiger es wünscht. Die Zwangsvollstreckung bedingt einen Forderungstitel. Diesen muß sich der Gläubiger zunächst beschaffen. Es gibt ganz verschiedene Titel:
Hat der Gläubiger einen solchen Forderungstitel in den Händen, so kann er die Zwangsvollstreckung betreiben. Wir kennen u. a. die folgenden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung:
In aller Regel steht an erster Stelle die Pfändung ins bewegliche Vermögen Gerichtsvollzieher In aller Regel gibt es mit dem Gerichtsvollzieher keine Probleme. Der Gerichtsvollzieher besucht Sie zu Hause. Sollte er Sie nicht antreffen, so hinterlässt er eine Nachricht. Diese sollten Sie nicht ignorieren, sondern Kontakt aufnehmen und einen Besuchstermin vereinbaren. Ansonsten wird Ihre Wohnung aufgebrochen und dies ist völlig unnötig und bringt nichts. Ihr gesamter ganz normaler Hausrat ist vor Pfändung geschützt. Dies gilt auch für Ihren Fernseher und Ihren Videorecorder. Sie haben diesbzgl. nichts zu befürchten. Ich mache mal ein Beispiel um pfändbar von unpfändbar zu unterscheiden. Sie haben einen Fernseher 2-3 Jahre alt der damals vielleicht EUR 800,-- gekostet hat. Dieser Fernseher ist unpfändbar, gleiches gilt sicher auch für den Videorecorder, den Heimcomputer usw. Das "Heimkino" mit Plasmabildschirm, 100Hz TV mit Dolby Surround system für EUR 3000,-- ist allerdings pfändbar und wird im Rahmen einer Austauschpfändung gegen das o. a. Fernsehgerät getaucht. Sollten Sie allerdings wertvolle Antiquitäten und Kunstgegenstände Ihr eigen nennen, so sind diese weg. Allerdings habe ich noch keinen Gerichtsvollzieher erlebt, der sich auch den Keller hat zeigen lassen. Des weiteren stellt der Gerichtsvollzieher in der Regel allerlei Fragen, wie
Dies ist nun wirklich gefährlich, denn dies kann alles gepfändet werden und bringt dem Gläubiger bares Geld in die Kasse. Aber: Sie schulden dem Gerichtsvollzieher keine Auskunft, also geben Sie auch keine! In aller Regel wird der Gerichtsvollzieher auch nach wenigen Minuten völlig unverrichteter Dinge wieder verschwunden sein. Ist er nett - und die meisten sind nett - geben Sie Ihm eine Tasse Kaffee. Lässt der Gerichtsvollzieher die Sau raus (wirklich ganz selten) helfen wir weiter! Möglicherweise gibt sich der Gerichtsvollzieher auch als Proll zu erkennen, so z. B. der Herr T. aus A. Man muss wissen, Gerichtsvollzieher gehören zum mittleren Dienst und da kann man halt nicht viel erwarten. Die meisten Gerichtsvollzieher wissen, warum sie diesen Beruf gewählt haben und sind sich auch ihrer nicht gerade üppigen Ausstattung mit geistigen Fähigkeiten bewusst. Andere kompensieren dies und auch das durchaus zu recht mangelnde Ansehen dieses Berufsstandes mit allzu forschem Auftreten. Das müssen Sie sich nicht wirklich gefallen lassen; weisen Sie den Gerichtsvollzieher energisch in seine Schranken. Dies im übrigen gilt nicht nur für Gerichtsvollzieher, sondern für jeden, der seine berufliche Rechtfertigung durch "irgendeiner muss es ja machen" oder "ich tue nur meine Pflicht" findet. Man "muss" es eben nicht machen, wie man an den vielen Menschen sieht, die aus gutem Grund nicht Gerichtsvollzieher geworden sind und mit der "Pflicht" haben wir ja gerade in Deutschland sehr viel und auch wenig rühmliche Erfahrungen. Also lassen Sie sich nicht einschüchtern! Sollte die Pfändung ins bewegliche Vermögen fruchtlos ausfallen und dies ist in aller Regel der Fall, folgt die Lohnpfändung. Meist weiß der Gläubiger wo Sie arbeiten und wenn nicht kann er sich die Anschrift des Arbeitgebers über die eidesstattliche Versicherung (sh. unten) besorgen. Sollte Ihr Lohn gepfändet werden, so erhält der Gläubiger nicht Ihren ganzen Lohn, sondern nur die pfändbaren Teile. Diese richten sich nach der Höhe des Einkommens und der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen (Ehefrau, Kinder). Die pfändbaren Teile werden vom Arbeitgeber anhand einer Tabelle ermittelt. Eine solche Pfändungstabelle erhalten Sie auch von uns. Es bleibt Ihnen in jedem Fall auch nach der Lohnpfändung genug Geld zum Leben! Sollte dies im Einzelfall einmal nicht der Fall sein, kann die Pfändungsfreigrenze auch mit einem individuellen Gerichtsantrag (§ 850 f ZPO) höher bemessen werden. In Sachen Antragstellung sind wir mittlerweile wahre Spezialisten. Viele Schuldner befürchten bei Lohnpfändung ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Dazu besteht allerdings kein Anlass. Unsere jahrelange Erfahrung hat gezeigt, dass eine Lohnpfändung nahezu nie ein Kündigungsgrund ist. Sollte es in Einzelfällen einmal zu Schwierigkeiten kommen, so sind wir gerne bereit mit dem Arbeitgeber in Kontakt zu treten, um diese auszuräumen. Weiterführende Informationen zur Lohnpfändung finden Sie hier. Häufig versucht ein Gläubiger mittels einer Lohnabtretung an Ihr Geld zu kommen. Diese Lohnabtretung haben Sie dem Gläubiger in früheren Zeiten einmal unterschrieben. Bei Konsumentenkrediten (z. B. Citibank, CC Bank) ist dies immer der Fall. Die Vorlage der Lohnabtretung beim Arbeitgeber wird häufig mit einer Pfändung verwechselt, ist aber ganz etwas anderes. Bei einer Lohnabtretung hat der Arbeitnehmer eindeutig weniger Möglichkeiten sich zu wehren. Viele Arbeitgeber (und nahezu alle großen Firmen) wissen um diese Problematik und haben die Zahlung auf Lohnabtretungen entweder arbeitsvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung ausgeschlossen. Sollten Sie in einem Betrieb arbeiten, in dem dies nicht so ist, sind Sie gut beraten auch nachträglich einen solchen Passus in Ihren Arbeitsvertrag aufzunehmen: "Zahlungen auf Lohnabtretungen sind ausgeschlossen." reicht völlig aus. Sollte der Gläubiger mit einer solchen Lohnabtretung zum Arbeitgeber gehen, kann dieser r dem Gläubiger mitteilen, dass die Zahlung auf Abtretungen arbeitsvertraglich ausgeschlossen ist und gut ist es. Die Pfändung von Konten ist in aller Regel die reine Schikane. Leute mit Schulden haben keine großen Guthaben auf Konten. Auch bei der Kontenpfändung bleiben Ihnen die pfandfreien Beträge (sh. Lohnpfändung). Allerdings müssen Sie sich beim Amtsgericht einen entsprechenden Beschluss besorgen, wie hoch diese im Einzelfall zu bemessen sind. Dieser Beschluss ist in der Regel nach mündlichem Vortrag zum Mitnehmen zu haben. Allerdings ist ein Beratungsgespräch vorher in unserem Hause hilfreich. Dies gilt nicht für Pfändungen durch das Finanzamt. Für die Aufhebung dieser Kontenpfändungen ist das Finanzamt (Vollstreckungsstelle) selber zuständig; die Argumentation dort ist die gleiche. Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Renten, Wohngeld, Sozialhilfe, Kindergeld) sind sowieso 7 Tage unpfändbar, also holen Sie die Kohle sofort von der Bank. Allerdings ist eine Kontenpfändung immer mit allerlei Ärger verbunden. Besser ist, ein Angehöriger ohne Schulden eröffnet ein Konto auf seinen Namen und gibt Ihnen eine Vollmacht. Schon haben Sie ein Konto, dass niemand pfänden kann. Besser ist das! In bestimmten Fällen kann die Kontenpfändung auf gänzlich aufgehoben werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn auf dem Konto dauerhaft nur Gelder eingehen, die unterhalb der Pfändungsfreigrenzen liegen. Dies ist Bei Bezug von Sozialleitungen oder Renten nahezu regelmäßig der Fall. Nun folgen 2 Entscheidungen, auf die Sie bei Ihren Anträgen auf Aufhebung der Kontenpfändung Bezug nehmen können. Einen solchen Antrag haben wir für Sie vorbereitet und dieser befindet sich : hier Hier finden Sie noch einige Gerichtsentscheidungen, die Sie in Ihren Anträgen gerne und ausgiebig zitieren sollten. Dies ist ein böses Kapitel. Es können eine ganze Reihe von Sachen gepfändet werden. Besonders beliebt sind der Lohnsteuerjahresausgleich und Renten- und Lebensversicherungen. Auf der anderen Seite stellt dies aber auch wiederum kein großes Problem dar, da es relativ leicht ist, diese vor dem Gläubigerzugriff in Sicherheit zu bringen. Wir helfen da gerne weiter. Für Selbständige ergeben sich aber größere Schwierigkeiten. Sollten sich aus der Eidesstattlichen Versicherung Anhaltspunkte für Kundenbeziehungen ergeben, könnte der Gläubiger versuchen, Forderungen aus Rechnungen driekt beim Kunden zu pfänden. Zum einen bringt dies eine Firma sehr schnell in Verlegenheit, weil die Kosten zu begleichen sind, die Einnahmen aber an den Gläubiger fließen. Zum anderen verliert man auch Kunden, denn viele Kunden brechen bei eingehender Pfändung die Geschäftsbeziehung ab. Die Eidesstattliche Versicherung (eV) ist der frühere Offenbarungseid, den es allerdings in der früher üblichen Form nicht mehr gibt. Die eV beschränkt sich heute auf das Ausfüllen eines relativ unübersichtlichen Fragebogens in Anwesenheit des Gerichtsvollziehers. Die Abgabe der eV wird in das Schuldnerverzeichnis eingetragen. Was viele nicht wissen ist, die Eintragung wird auch nach 3 Jahren wieder gelöscht und zwar unabhängig davon, ob die Schuld nun bezahlt ist oder nicht. In vielen Köpfen spuken noch fürchterliche Dinge über die eV herum, z. B. für immer ruiniert und ähnliches. Dies ist sicher Blödsinn. Jetzt nimmt der Gerichtsvollzieher die Eidesstattliche Versicherung ab. Der kommt dann mehr oder minder überfallartig mit dem umfangreichen Fragebogen zu Ihnen und erwartet, dass Sie alle Fragen sofort beantworten. Einerseits sind Sie verpflichtet die EV abzugeben und den Bogen auszufüllen. Andererseits müssen Sie dies nicht sofort tun. Schließlich ist der Bogen nicht unkompliziert und Ihren Angaben kommt große Bedeutung zu. Dies aus mehreren Gründen. Zum einen werden die Gläubiger natürlich versuchen dort offenbartes Vermögen zu pfänden, klar, aber auch klar, Sie müssen Ihr Vermögen keineswegs zur Pfändung bereit halten. Weg ist weg. Anderseits können Ungenauigkeiten, vergessene Tatbestände oder gar falsche Angaben gravierende Folgen haben. Falsche Angaben werden bestraft und können auch zur Verweigerung der Restschuldbefreiung in einem späteren oder laufenden Insolvenzverfahren führen. Solches gilt es zu vermeiden. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung besteht eine Nachmeldepflicht für Vermögen keineswegs. Die eV bildet nur den Momentanzustand am Tage und zur Stunde der Abgabe der eV ab. Sollte nach der eV wieder ein Vermögenswert erworben werden, so muss dies nicht nachgemeldet werden, auch die Arbeitsaufnahme oder ähnliches nicht. Sie sind auch nicht in der Verwertung Ihres Vermögens eingeschränkt. Falls Sie also in der eV einen Sparvertrag angeben und diesen am nächsten Tag auflösen möchten, um Kleider für die Kinder zu kaufen, oder in Urlaub zu fahren, so ist dies Ihr gutes Recht. Fordern Sie den Gerichtsvollzieher auf, den Bogen dazulassen und in einer Woche zur Abholung zurückzukommen. Nehmen Sie anschl. Kontakt zu uns auf, damit wir die anstehenden Fragen abklären können. Haben Sie
verweigern Sie im Termin beim Gerichtsvollzieher die erneute Abgabe der eV mit der o. a. Begründung. Kleine Tricksereien, um die Abgabe der eV herauszuzögern bringen eigentlich nichts. Sicher können Sie sich eine Zeit lang vor dem Gerichtsvollzieher verstecken, aber es sei die Frage gestattet, wozu. Im Grunde bietet die eV aus Sicht des Schuldners mehr positives als negatives. Dem Gläubiger werden doch für 2 Jahre die Hände gebunden. Dies sind doch die besten Voraussetzungen um Verhandlungen zu führen. nach Abgabe der eV ergeben sich doch viel höhere Nachlässe als vorher. Da können Sie ganz sicher sein. Das Versteckspiel führt dann regelmäßig auch zum sog. Haftbefehl. man muss nun aber nicht glauben, dass die Polizei oder sonst wer nach einem sucht. Der Haftbefehl wird vom Gerichtsvollzieher vollstreckt und sonst nichts. Ok, wenn Sie sich wehren, dann würde der Gerichtsvollzieher auch die Polizei um Hilfe bitten. Klar soll sein, es wird nicht nach Ihnen gefahndet. Der Haftbefehl dient auch nur dazu, Sie zur Abgabe der eV zu zwingen. Es kommt also bei weiterer Weigerung zur Erzwingungshaft, die aber 6 Monate nicht übersteigen darf. Sich dem auszusetzen ist aber im Sinne der gegebenen Erklärungen völliger Unsinn. Wenn Sie unsicher sind, nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf. Bei der Beschäftigung mit dem Thema Pfändung wird man sehr schnell feststellen, dass eigentlich alles was einen größeren Wert darstellt in der ein oder anderen Weise gepfändet werden kann. Dies geht letztlich vom Taschengeldanspruch der ansonsten mittellosen Ehefrau bis hin zum Erbteil der nicht auseinandergesetzten Erbengemeinschaft. Die Rechtsanwälte der Gläubiger haben sich jahrelang damit befasst allerlei Schlichen zu ersinnen, den Schuldnern auch noch das letzte Hemd wegzunehmen. Aber genau so sicher kann man jeder Pfändung mit adäquaten Mitteln begegnen. Nur hat sich bisher kaum jemand der Mühe unterzogen diese einmal zusammenzustellen und auch gangbar zu machen. Dies haben wir gründlich nachgeholt. Auch wenn wir an vielen Stellen Neuland betreten haben, gibt uns doch der Erfolg häufig recht. Also verzagen sie nicht, sondern lassen Sie sich von uns helfen. |