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Schuldenregulierung
Wir
wollen keine Anleitung zur Schuldenregulierung bieten, sondern Ihnen die Möglichkeiten
aufzeigen, die sich ergeben. Die vorliegende Darstellung einiger grundsätzlicher
Regulierungsmöglichkeiten kann eine persönliche Beratung durch eine Schuldnerberatungsstelle
nicht ersetzen. Schuldenregulierung ist Profisache, schließlich sitzen auf der
Gläubigerseite auch Spezialisten. Es geht vielmehr um eine Darstellung der am häufigsten in der Praxis angewandten
Regulierungsmöglichkeiten. Rechtmäßigkeit
der Forderungen prüfen Grundlage jeder Schuldenregulierung ist die Prüfung
der Rechtmäßigkeit der Gläubigerforderung. Besteht die Forderung noch oder ist sie bereits
verjährt? Sind die Kosten und Zinsen ordnungsgemäß berechnet? Bevor also Zahlungen geleistet
werden, sollte immer durch
eine entsprechende Beratung
sichergestellt werden, dass man sich
nicht aus Unwissenheit erhebliche Nachteile einhandelt. So kann
z. B. eine einzige Zahlung Verjährungsfristen
unterbrechen. Erst dann kann über
konkrete Entschuldungsmöglichkeiten
nachgedacht werden.
Viele
Inkassodienste verlangen Schuldanerkenntnisse von Ihren Schuldnern. Durch die
Abgabe/Unterschrift handelt sich der Schuldner meist viel mehr Nachteile ein,
als er Vorteile erhält. Solche im Vorfeld unserer Beratung geleisteten
Unterschriften machen uns die Arbeit nicht gerade leichter, sollten also
unterlassen werden. Mit einer Stundung kann man erreichen, dass z. B. Ratenzahlungen für eine bestimmte Zeit (meist bis zu 6 Monaten) ausgesetzt werden - z. B. wenn beim Schuldner wegen einer einmaligen unvorhergesehenen finanziellen Belastung die Ratenzahlung einige Male nicht möglich ist. Eine Stundung ist aber wirklich nur dann sinnvoll, wenn die Zahlung danach wieder zweifelsfrei, regelmäßig und in voller Höhe geleistet werden kann. Bei z. B. der Citibank ist das Instrument der Stundung höchst zweifelhaft, da mit extrem hohen Kosten verbunden. Diese häufigste Art der Schuldentilgung setzt
voraus, dass die vereinbarten Raten wirklich jeden Monat
in voller Höhe gezahlt werden können. Meist besteht der Gläubiger in
der Ratenzahlungsvereinbarung darauf, dass bei Nichtzahlung einer Rate
sofort der gesamte Betrag fällig wird.
So kann er
bei Ratenverzug schnell das gerichtliche
Mahnverfahren samt Pfändungen einleiten
- dies kann unangenehme Folgen haben! (siehe Infoblatt
"Gerichtliches Mahnverfahren"), bzw. der Vollstreckungsbescheid wird
zur Voraussetzung der Ratenzahlung gemacht. Eine
häufige Folge: Werden mehrere Gläubiger mit
Ratenzahlungen bedient, kann z. B. eine Lohnpfändung beim Schuldner
die Ratenzahlungsvereinbarungen
mit allen anderen Gläubigern
gefährden. Deshalb sind Ratenzahlungen immer regelmäßig einzuhalten. Treten
trotzdem Ratenzahlungsschwierigkeiten
auf, ist es wichtig, sofort die Gläubiger
darüber zu informieren. Auf keinen
Fall sollte man eine Ratenzahlung unangekündigt
unterbrechen. Wir sind nicht gerade Freunde solcher Vereinbarungen, es sind
viele Risiken zu beachten. Vergleich
Ein
Vergleich
ist
im
Grunde
ein
"Teilerlassvertrag", in dem ein Gläubiger auf einen
bestimmten Teil der ihm zustehenden Forderung
verzichtet, wenn ihm im Gegenzug dafür eine angemessene Zahlung angeboten wird.
Je länger ein Gläubiger sein Geld
(auch durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen)
nicht bekommen konnte, desto eher
wird er bereit sein, auf einen Teil seiner Forderung zu verzichten. Steht einem Schuldner ein größerer Geldbetrag zur
Verfügung, kann er
versuchen, durch Verhandlungen mit
dem Gläubiger einen
Teilerlassvertrag zu vereinbaren: Der
Gläubiger verzichtet auf einen Teil der Forderung und die Restforderung wird mit dem zur Verfügung stehenden Geldbetrag bezahlt, so dass damit die gesamte
Forderung beglichen ist. (=Einmal Vergleich)
Alternative: Die
Restforderung wird mit festgelegten
Raten. (=Ratenvergleich)
"Festschreibung"
heißt, dass
auf den
festgeschriebenen
Betrag keine weiteren Kosten und Zinsen
anfallen. Unter
Umständen ist
der Gläubiger bereit, seine Gesamtforderung auf einen Teil
zu beschränken, wenn absehbar ist, dass dieser
festgeschriebene Betrag durch festgelegte Ratenzahlungen
beglichen wird. Soviel Entgegenkommen sollte immer sein, falls der Schuldner
Raten aus unpfändbaren Einkommen leistet oder Raten die über den pfändbaren
Beträgen liegen..
Besteht
auf unabsehbare Zeit keine Möglichkeit, Zahlungen
zu leisten, sollte der Gläubiger in ausführlicher Form über die persönliche
und wirtschaftliche Lage informiert und um Erlass der Forderung
gebeten werden. Darauf wird ein Gläubiger
aber nur eingehen, wenn man als
Schuldner in der Vergangenheit bereits
Zahlungen geleistet hat und damit bereits ein großer Teil der Hauptforderung
getilgt wurde, oder aber die Betreibung der Forderung für den Gläubiger
unwirtschaftlich ist. Beim Teilerlass
gilt dasselbe - nur dass der Schuldner
lediglich um den Erlass eines Teils der Forderung bittet. Bei Ratenzahlungen in geringer Höhe kann es geschehen, dass die Raten niedriger sind als die anfallenden monatlichen Zinsen. So ist es in absehbarer Zeit kaum möglich, die Forderung zu bezahlen. In diesem Fall sollte der Gläubiger gebeten werden, die Zinshöhe zu senken oder völlig auf Zinsen zu verzichten.
Umschuldung
"Alle Schulden in einen neuen Kredit zusammenfassen und dann nur noch an einen einzigen Gläubiger bezahlen". Dies ist ein oft gehörter Wunsch von Schuldnern. Leider ist dies gar nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick aussieht. Durch Umschuldung werden die Schulden ja nicht weniger, das ist ja schon mal klar. Weiterhin ist es ja auch schon so, dass die Bank einer weiteren Kreditaufnahme eher ablehnend gegenüber stand und es deshalb zu Schulden bei anderen Gläubigern gekommen ist. Eine solche Schuldenzusammenfassung ist aber nicht anderes als eine Aufstockung eines bestehenden Kredits bzw. eine Neuaufnahme, die alle Schulden zusammenfasst. Um überhaupt einige Aussicht auf Erfolg zu haben, sind natürlich Voraussetzungen notwendig. Die wichtigsten sind
Gerade wenn es eng wird, gibt es dann ja schnell einen Negativeintrag bei der Schufa, der eine Umschuldung unmöglich macht. Sollten Sie Zweifel haben, welche Einträge bei der Schfa vorhanden sind, besorgen Sie sich eine Selbstauskunft. Bei der Interpretation der Einträge helfen wir Ihnen gerne. Es ist nicht immer ganz einfach, positive von negativen Einträgen zu unterscheiden. Ist die Schufa in Ordnung ist die Rückzahlungsfähigkeit der nächste Punkt. Einen Anhaltspunkt können Sie sich aus der Pfändungstabelle beschaffen. Nehmen Sie Ihr Einkommen und ermitteln Sie an Hand Ihrer Familienkonstellation den pfändbaren Betrag. Diesen dividieren Sie bitte durch 1.5, so erhalten Sie die aus Bankensicht mögliche Rate. Mit dieser Rate können Sie einen in 72 Monaten rückzahlbaren Kredit finanzieren. Reicht diese Kreditsumme aus, um alle Schulden zu begleichen, dann lohnt sich tatsächlich einmal der Weg zur Bank. Leider ist dies aber in der Regel nicht möglich. Schulden mit Schulden bezahlen? Das klingt verlockend - ist aber leider oft unrealistisch. Selbstverständlich sind wir Ihnen auch gerne bei der Prüfung solcher Möglichkeiten behilflich. Abraten wollen wir Ihnen unbedingt von den einschlägigen Angeboten in der Presse: „Kredit ohne Schufa, Beamtendarlehen, Kredite bis EUR 50.000,-- auch bei Altschulden, Umschuldungskredite“ und wie nicht immer auch geworben wird. Das ist alles Unsinn und in meiner nunmehr 18 Jährigen Praxis habe ich noch keine erfolgreiche Sanierung mit einem solchen Kredit gesehen. Lassen Sie einfach die Finger davon. Unser Rat
Es
ist auch im Interesse der Gläubiger, eine Forderungsangelegenheit nicht über
lange Zeit verfolgen zu müssen. Ausnahmen Inkassodienste, zunächst wird die
Forderung dort durch gebühren aufgebläht, dann Kleinstraten vereinbart. So
wird die Forderung über viele Jahre
hochgehalten wird, indem alle möglichen
Inkasso-Kosten u. ä. hineingerechnet werden.
Diese sollten sehr kritisch überprüft werden! Erlass, Teilerlass oder
Festschreibung müssen für den Schuldner rechtssicher formuliert werden. z. B.
die Citibank schließ mit den Schuldnern Teilzahlungsverträge, die das Papier
nicht wert sind. Lohnpfändung trotz Teilzahlungsvertrag haben wir mehr als
einmal erlebt. Insbesondere bei Forderungen
von Inkasso-Unternehmen sollten Sie sich immer an eine
Schuldnerberatungsstelle wenden.
Wichtig
Raten-
und Teilzahlungsvereinbarungen sowie Schuldanerkenntnisse
sollten immer kritisch überprüft werden!
Hierbei
helfen wir. Bei Bezug von Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe, bei unpfändbarem Einkommen sowie bei Schuldnern, die bereits gepfändet werden, gilt: Nur bezahlen, wenn es finanziell wirklich möglich ist und der Gläubiger deutliche Zugeständnisse macht. |