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Schuldenregulierung

Aufzählung

Stundung

Aufzählung

Ratenzahlung

Aufzählung

Vergleich

Aufzählung

Festschreibung

Aufzählung

Erlass - Teilerlass

Aufzählung

Zinsreduzierung - Zinserlass

Aufzählung

Umschuldung

Aufzählung

Unser Rat

Wir wollen keine Anleitung zur Schuldenregulierung bieten, sondern Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen, die sich ergeben. Die vorliegende Darstellung einiger grundsätz­licher Regulierungsmöglichkeiten kann eine persönliche Beratung durch eine Schuldnerberatungsstelle nicht ersetzen. Schuldenregulierung ist Profisache, schließlich sitzen auf der Gläubigerseite auch Spezialisten. Es geht vielmehr um eine Darstellung der am häufigsten in der Praxis angewandten Regulierungsmöglichkeiten.

Rechtmäßigkeit der Forderungen prüfen Grundlage jeder Schuldenregulierung ist die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Gläubiger­forderung. Besteht die Forderung noch oder ist sie bereits verjährt? Sind die Kosten und Zinsen ordnungsgemäß berechnet?

Bevor also Zahlungen geleistet werden, sollte immer durch eine entsprechende Beratung sichergestellt werden, dass man sich nicht aus Unwissenheit erhebliche Nachteile einhandelt. So kann z. B. eine einzige Zahlung Verjährungs­fristen unterbrechen. Erst dann kann über konkrete Entschuldungs­möglichkeiten nachgedacht werden.

Viele Inkassodienste verlangen Schuldanerkenntnisse von Ihren Schuldnern. Durch die Abgabe/Unterschrift handelt sich der Schuldner meist viel mehr Nachteile ein, als er Vorteile erhält. Solche im Vorfeld unserer Beratung geleisteten Unterschriften machen uns die Arbeit nicht gerade leichter, sollten also unterlassen werden.

Stundung

Mit einer Stundung kann man erreichen, dass z. B. Ratenzahlungen für eine bestimmte Zeit (meist bis zu 6 Monaten) ausgesetzt werden - z. B. wenn beim Schuldner wegen einer einmaligen unvorhergesehenen finanziellen Belastung die Ratenzahlung einige Male nicht möglich ist. Eine Stundung ist aber wirklich nur dann sinnvoll, wenn die Zahlung danach wieder zweifelsfrei, regelmäßig und in voller Höhe geleistet werden kann. Bei z. B. der Citibank ist das Instrument der Stundung höchst zweifelhaft, da mit extrem hohen Kosten verbunden.

Ratenzahlung

Diese häufigste Art der Schuldentilgung setzt voraus, dass die vereinbarten Raten wirklich jeden Monat in voller Höhe gezahlt werden können. Meist besteht der Gläubiger in der Ratenzahlungs­vereinbarung darauf, dass bei Nichtzahlung einer Rate sofort der gesamte Betrag fällig wird. So kann er bei Ratenverzug schnell das gerichtliche Mahnverfahren samt Pfändungen einleiten - dies kann unangenehme Folgen haben! (siehe Infoblatt "Gerichtliches Mahnverfahren"), bzw. der Vollstreckungsbescheid wird zur Voraussetzung der Ratenzahlung gemacht. Eine häufige Folge: Werden mehrere Gläubiger mit Ratenzahlungen bedient, kann z. B. eine Lohnpfändung beim Schuldner die Raten­zahlungsvereinbarungen mit allen anderen Gläubigern gefährden. Deshalb sind Ratenzahlungen immer regelmäßig einzuhalten. Treten trotzdem Ratenzahlungsschwierigkeiten auf, ist es wichtig, sofort die Gläubiger darüber zu informieren. Auf keinen Fall sollte man eine Ratenzahlung unangekündigt unterbrechen. Wir sind nicht gerade Freunde solcher Vereinbarungen, es sind viele Risiken zu beachten.

Vergleich

Ein Vergleich ist im Grunde ein "Teilerlassvertrag", in dem ein Gläubiger auf einen bestimmten Teil der ihm zustehenden Forderung verzichtet, wenn ihm im Gegenzug dafür eine angemessene Zahlung angeboten wird. Je länger ein Gläubiger sein Geld (auch durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) nicht bekom­men konnte, desto eher wird er bereit sein, auf einen Teil seiner Forderung zu verzichten. Steht einem Schuldner ein größerer Geldbetrag zur Verfügung, kann er versuchen, durch Verhandlungen mit dem Gläubiger einen Teilerlassvertrag zu vereinbaren: Der Gläubiger verzichtet auf einen Teil der Forderung und die Restforderung wird mit dem zur Verfügung stehenden Geldbetrag bezahlt, so dass damit die gesamte Forderung beglichen ist. (=Einmal­ Vergleich) Alternative: Die Restforderung wird mit festgelegten Raten. (=Ratenvergleich)

Festschreibung der Forderung

"Festschreibung" heißt, dass auf den fest­geschriebenen Betrag keine weiteren Kosten und Zinsen anfallen. Unter Umständen ist der Gläubiger bereit, seine Gesamtforderung auf einen Teil zu beschränken, wenn absehbar ist, dass dieser festgeschriebene Betrag durch festgelegte Ratenzahlungen beglichen wird. Soviel Entgegenkommen sollte immer sein, falls der Schuldner Raten aus unpfändbaren Einkommen leistet oder Raten die über den pfändbaren Beträgen liegen..

Erlass - Teilerlass

Besteht auf unabsehbare Zeit keine Möglichkeit, Zahlungen zu leisten, sollte der Gläubiger in ausführlicher Form über die persönliche und wirtschaftliche Lage informiert und um Erlass der Forderung gebeten werden. Darauf wird ein Gläubiger aber nur eingehen, wenn man als Schuldner in der Vergangenheit bereits Zahlungen geleistet hat und damit bereits ein großer Teil der Hauptforderung getilgt wurde, oder aber die Betreibung der Forderung für den Gläubiger unwirtschaftlich ist. Beim Teilerlass gilt dasselbe - nur dass der Schuldner lediglich um den Erlass eines Teils der Forderung bittet.

Zinsreduzierung - Zinserlass

Bei Ratenzahlungen in geringer Höhe kann es geschehen, dass die Raten niedriger sind als die anfallenden monatlichen Zinsen. So ist es in absehbarer Zeit kaum möglich, die Forderung zu bezahlen. In diesem Fall sollte der Gläubiger gebeten werden, die Zinshöhe zu senken oder völlig auf Zinsen zu verzichten.

Umschuldung

"Alle Schulden in einen neuen Kredit zusammenfassen und dann nur noch an einen einzigen Gläubiger bezahlen". Dies ist ein oft gehörter Wunsch von Schuldnern. Leider ist dies gar nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick aussieht. Durch Umschuldung werden die Schulden ja nicht weniger, das ist ja schon mal klar. Weiterhin ist es ja auch schon so, dass die Bank einer weiteren Kreditaufnahme eher ablehnend gegenüber stand und es deshalb zu Schulden bei anderen Gläubigern gekommen ist. Eine solche Schuldenzusammenfassung ist aber nicht anderes als eine Aufstockung eines bestehenden Kredits bzw. eine Neuaufnahme, die alle Schulden zusammenfasst.

Um überhaupt einige Aussicht auf Erfolg zu haben, sind natürlich Voraussetzungen notwendig. Die wichtigsten sind

Aufzählung

Schufa sauber

Aufzählung

Rückzahlungsfähigkeit darstellbar.

Gerade wenn es eng wird, gibt es dann ja schnell einen Negativeintrag bei der Schufa, der eine Umschuldung unmöglich macht. Sollten Sie Zweifel haben, welche Einträge bei der Schfa vorhanden sind, besorgen Sie sich eine Selbstauskunft. Bei der Interpretation der Einträge helfen wir Ihnen gerne. Es ist nicht immer ganz einfach, positive von negativen Einträgen zu unterscheiden.

Ist die Schufa in Ordnung ist die Rückzahlungsfähigkeit der nächste Punkt. Einen Anhaltspunkt können Sie sich aus der Pfändungstabelle beschaffen. Nehmen Sie Ihr Einkommen und ermitteln Sie an Hand Ihrer Familienkonstellation den pfändbaren Betrag. Diesen dividieren Sie bitte durch 1.5, so erhalten Sie die aus Bankensicht mögliche Rate. Mit dieser Rate können Sie einen in 72 Monaten rückzahlbaren Kredit finanzieren. Reicht diese Kreditsumme aus, um alle Schulden zu begleichen, dann lohnt sich tatsächlich einmal der Weg zur Bank.

Leider ist dies aber in der Regel nicht möglich. Schulden mit Schulden bezahlen? Das klingt verlockend - ist aber leider oft unrealistisch. Selbstverständlich sind wir Ihnen auch gerne bei der Prüfung solcher Möglichkeiten behilflich.

Abraten wollen wir Ihnen unbedingt von den einschlägigen Angeboten in der Presse: „Kredit ohne Schufa, Beamtendarlehen, Kredite bis EUR 50.000,-- auch bei Altschulden, Umschuldungskredite“ und wie nicht immer auch geworben wird. Das ist alles Unsinn und in meiner nunmehr 18 Jährigen Praxis habe ich noch keine erfolgreiche Sanierung mit einem  solchen Kredit gesehen. Lassen Sie einfach die Finger davon.

Unser Rat

Es ist auch im Interesse der Gläubiger, eine Forderungsangelegenheit nicht über lange Zeit verfolgen zu müssen. Ausnahmen Inkassodienste, zunächst wird die Forderung dort durch gebühren aufgebläht, dann Kleinstraten vereinbart. So wird die Forderung über viele Jahre hochgehalten wird, indem alle möglichen Inkasso-Kosten u. ä. hineingerechnet werden. Diese sollten sehr kritisch überprüft werden! Erlass, Teilerlass oder Festschreibung müssen für den Schuldner rechtssicher formuliert werden. z. B. die Citibank schließ mit den Schuldnern Teilzahlungsverträge, die das Papier nicht wert sind. Lohnpfändung trotz Teilzahlungsvertrag haben wir mehr als einmal erlebt. Insbesondere bei Forderungen von Inkasso-Unternehmen sollten Sie sich immer an eine Schuldnerberatungsstelle wenden.

Wichtig

Raten- und Teilzahlungsvereinbarungen sowie Schuldanerkenntnisse sollten immer kritisch überprüft werden!

Hierbei helfen wir.

Bei Bezug von Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe, bei unpfändbarem Einkommen sowie bei Schuldnern, die bereits gepfändet werden, gilt: Nur bezahlen, wenn es finanziell wirklich möglich ist und der Gläubiger deutliche Zugeständnisse macht.