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Schuldanerkenntnis

Der Gläubiger braucht einen Titel um gegen Sie vollstrecken zu können. Vollstrecken heißt, Ihnen den Gerichtsvollzieher zu schicken, den Lohn zu pfänden, oder was immer dem Gläubiger so einfällt. Ein solcher Forderungstitel ist meißt der Vollstreckungsbescheid. Den bekommt der Gläubiger automatisch nach dem Mahnbescheid, es sei denn Sie hätten gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt. Ein solcher Titel kann aber auch das Urteil sein, in dem Sie zur Zahlung verurteilt wurden oder eben ein notarielles Schuldanerkenntnis. 

Häufig werden Sie von Gläubigern aufgefordert, ein solches Schuldanerkenntnis abzugeben und der Gläubiger ist so nett und fügt auch gleich einen Textentwurf bei. Das ist doch nett, oder?

Die Gefahren eines solchen not. Schuldanerkenntnisses habe ich mal am Beispiele dargestellt. Dieses Schuldanerkenntnis wurde einem Schuldner vom Deutschen Inkassodienst in Hamburg untergeschoben.

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Schuldanerkenntnis 

Der Schuldner  erklärt:

1. Ich bekenne - als Gesamtschuldner -

der Firma Bankgesellschaft Berlin AG vertreten durch den Vorstand Hardenbergstr. 32, 10623 Berlin

(nachstehend Gläubiger genannt)

die unter Inkasso-Nr. XXXX EXXX (Kreditkartenvertrag zu der Kartennummer 45XXXXXXXXX) geführte fällige Forderung zu schulden, and zwar den Betrag EUR 2.472, 94

(in Worten: zweitausendvierhundertzweiundsiebzig 94/100)

>> Da fängt es schon an, der Betrag ist nicht die Forderung des Ursprungsgläubigers, sondern um eine ganz beträchtliche Inkassogebühr erhöht

zuzüglich Zinsen ab 26.03.2003 auf die jeweils restliche Hauptforderung von zur Zeit EUR 2.088,05 in Hohe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz (zur Zeit insgesamt 6,470 % p.a.) sowie eine Kontoführungsvergütung von monatlich EUR 1,79 seit dem 25.03.2003.

>> Da geht es dann weiter mit der Kontoführungsgebühr, der Inkassodienst wünscht sich Geld für die Führung eines Kontos, welches er im Auftrag des Gläubigers führt.

2. Zahlungen sind ausschließlich auf das Konto der Firma Deutscher Inkasso-Dienst bei Postbank Hamburg, BLZ 200 100 20 Kontonummer 3874 39-209 oder Bankgesellschaft Berlin, BLZ 100 222 00, Kontonummer 8601948100 unter Angabe der Inkasso-Nummer 45XXXXXX EXXX zu leisten.

>> Und zahlen sollen Sie auch nicht mehr an den Gläubiger

Die Teilbetrage werden gem. § 367 Abs. 1 BGB verrechnet.

3. Zur Sicherung and in Hohe der vorstehend bezeichneten Gesamtschuld zzgl. eines Aufschlages von 20 % trete ich unter der auflosenden Bedingung der vollständigen Tilgung den pfändbaren Teil meiner Anspruche auf Lohn, Gehalt, Arbeitnehmer-Sparzulagen, Abfindungen, Arbeitslosengeld and -hilfe, Unterhalts-, Übergangs- and Krankengeld, Renten, auch Erwerbsunfähigkeits-, Witwen- and Waisenrente sowie Pension an die Firma XXXXXX. Mehrere Anspruche sind zusammenzurechnen, wobei der unpfändbare Betrag dem höchsten Einkommen zu entnehmen ist. Soweit die Forderung teilweise getilgt wird, ist die Abtretung auf Verlangen in entsprechender Hohe freizugeben.

>> Das hat nicht aber auch gar nichts mit einem Schuldanerkenntnis zu tun. Hier sollen Sie eine Lohnabtretung unterschreiben, die sogar noch 20% höher als die Schuld ist. So eine Lohnabtretung werden Sie auch mit einem Insolvenzverfahren erst nach 2 Jahren los. Streit über eine solche Abtretung ist vor den Amtsgerichten zu führen und dauert immer ewig. Eine Lohnpfändung gibt Ihnen viel mehr Möglichkeiten sich zu wehren.

4. Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung wird die gesamte Restschuld zur Zahlung fällig, wenn Verzug mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsraten eintritt. Die Restschuld wird ebenfalls bei einer wesentlichen Verbesserung meiner Vermögensverhältnisse oder bei Entstehung einer Aufrechnungslage fällig. Es darf von der Sicherungsabtretung gemäß Ziffer 3 Gebrauch gemacht werden. Die Offenlegung der Abtretung ist mir mindestens einen Monat vorher anzukündigen.

>> Sie sehen, da wird Ihnen keine Zahlungserleichterung versprochen, sondern nur etwas "für den Fall einer Ratenzahlungsvereinbahrung" geregelt. Ob es eine solche Vereinbarung gibt oder geben wird, bleibt völlig offen. Auf jeden Fall kann der Deutsche Inkassodienst die Ratenvereinbarung widerrufen, wenn es Ihnen besser geht und dann höhere Raten verlangen. Es darf ja schließlich nicht sein, dass es Ihnen besser geht, besser soll es nur dem Dt. Inkasso gehen.

5. Wegen and in Hohe der in Ziffer 1 benannten Forderung unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde.

>> Der Gerichtsvollzieher darf sofort kommen und die Kontenpfändung auch.

Ich beantrage, der Glaubigerin (z. Hd. der Firma Deutscher Inkasso-Dienst) eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde jetzt and ohne Falligkeitsnachweis zu erteilen.6. Die Kosten dieser Urkunde und der vollstreckbaren Ausfertigung für die Glaubigerin trage ich.

>> Für diesen Misthaufen dürfen Sie auch noch bezahlen.

7. Der Erschienene bestätigt, daB der beurkundende Notar - sofern eine Zulassung als Rechtsanwalt gegeben ist - nicht bereits vorher anwaltlich fur ihn tatig war.

8. Diese Niederschrift wurde dem Erschienenen vorgelesen, von ihm genehmigt and eigenhändig unterschrieben.

Notar

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Es sollte nun wirklich offenkundig sein, warum es keine gute Idee ist, so ein Schuldanerkenntnis zu unterschreiben. Gegen den Mahnbescheid sollten Sie übrigens Grundsätzlich wg. der Kosten, d. h. gegen alles was mehr verlangt wird als die ursprüngliche Gläubigerforderung war, Widerspruch einlegen. Im Unsicherheitsfall legen Sie Widerspruch gegen den Anspruch insgesamt ein und fragen bei der Schuldnerberatung (so diese für Sie Zeit hat)  oder beim Anwalt nach, was richtig ist.

Die Gerichte wollen im übrigen von Inkassokosten und Kontoführung und ähnlichem Schweinkram in aller Regel nichts wissen. Also nur Mut.