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Schufa fällt Urteile über die Kreditwürdigkeit

Um es sofort ganz deutlich zu sagen: Wir sind nicht die SCHUFA. Sollten Sie also eine Eigenauskunft benötigen, können Sie dies gerne über das u. a. Formular bei der Schufa tun.

Selbstauskunft: Eine Selbstauskunft erhalten Sie unter

Eigenauskunft (Seite der Schufa!)

Wir wollen Sie über die Schufa selbst und deren Arbeitsweise informieren. Banken, Kreditkartenunternehmen, Versandhäuser aber auch Handyprovider aber auch viele andere Wirtschaftsunternehmen benötigen Auskünfte über die Bonität von potentiellen Kunden. erhalten Datenauskunft über die Bonität Ihrer Kunden. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Leistung auf Kredit gewährt wird. Leistungen auf Kredit sind z. B. Bestellgeschäfte auf Rechnung, Vertragshandys oder auch der Dispokredit. Auch wenn dem Lieferanten als Bezahlungsweg das Lastschriftverfahren vereinbart wird, bleibt es ob der sechswöchigen Widerspruchsfrist, bei einem Kreditgeschäft. Leider ist ja das gute alte Bargeschäft auf dem ständigen Rückzug. Selbst im Supermarkt und an der Tanke wird die mehrheitliche Zahl der Zahlungen schon bargeldlos geleistet und dies bei steigender Tendenz. Da es heute wohl zunehmend schwer fällt, sein Leben ohne solche Leistungen zu gestalten, kommt auch der Schufa eine zunehmende Bedeutung zu.

Alle diese Schufa-Mitglieder haben Einsicht in den Datenbestand und liefern auch im Gegenzug Daten über ihre Kunden dort zu. Das macht dann auch deutlich, dass ein geplatzter Handyvertrag (negativer Schufa-Eintrag) sehr wohl auch negative Folgen für einen Ratenkreditwunsch haben wird. Es gibt aber auch positive Schufa-Einträge. Damit sind alle Einträge gemeint, die keinen Negativcharakter haben. Z. B. geben die folgenden Daten einen positiven Eindruck her:

Besitz von Kreditkarten

Ratenkredite ohne Störungen

Handyverträge.

Manche Banken speichern sogar abgelehnte Kreditanfragen in der Schufa „VR Bank Musterheim, Kreditanfrage am 09.10.2005“, da kein Eintrag über einen Kredit folgt, wurde also die Vergabe abgelehnt. es handelt sich also um ein eher negatives Merkmal. Dem Kunden wäre also anzuraten, bei der einfachen Kreditnachfrage noch keine Schufa-Erklärung zu unterschreiben, oder auch mit der Bank zu vereinbaren, dass bei Nichtzustandekommen der Kreditvergabe keine Eintragung in der Schufa erfolgt.

Ebenso übernimmt die Schufa Einträge aus den Schuldnerverzeichnissen beim Amtsgericht. Dort werden ja bekanntlich die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung bzw. beantragte Haftbefehle gespeichert. Diese Daten finden sich also auch in der Schufa wieder. Kar, das sind dann die Supernegativmerkmale.

Auch schon getilgte Kredite bleiben in der Schufa noch einige Zeit, mithin bis zu 2 Jahren, eingetragen. Dies sind aber positive  Merkmale, da die Schufa ja sagt, dass der Kredit vertragsgemäß getilgt wurde. Allerdings ist die Schufa verpflichtet auf Antrag alle Einträge aus erledigten Sachen zu löschen. Sind also in einer Sache alle Zahlungen geleistet, muss auch der vorherige möglicherweise negative Eintrag verschwinden. Dies kann der Schuldner bei der Schufa unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen beantragen und auch bei Weigerung in einem gerichtlichen Verfahren erzwingen.

Nicht gelöscht werden - trotz Erledigung - Einträge aus öffentlichen Verzeichnissen (gemeint sind die Schuldnerverzeichnisse beim Amtsgericht). Solche Einträge werden 3 Jahren nach dem Jahr in dem der Eintrag erfolgt gelöscht. Allerdings dann auch unabhängig davon, ob die Schuld nun bezahlt ist oder nicht. Beispielhaft sei gesagt, dass eine am 15. August 2005 abgegebene Eidesstattliche Versicherung also am 31.12.2007 sowohl im Schuldnerverzeichnis als auch bei der Schufa gelöscht wird.

Aber nicht alle Schulden finden sich in der Schufa. In der Schufa finden sich nur kreditartige Verpflichtungen aus dem Konsumentenkreditbereich. Hypothekendarlehen, Schulden bei Lieferanten, Gewerbekredite, Zahlungsrückstände bei Energieversorgern, Unterhaltsrückstände, Mietschulden, Zahlungsrückstände bei Versicherungen und so weiter, finden keinen Eingang in die Schufa. Die Schufa ist also nicht geeignet, wenn man den Überblick über seine Schulden verloren hat und nun denkt von der Schufa bekommt man eine Übersicht über die eigenen Schulden. Dies ist nicht der Fall. Insgesamt hat die Schufa also für den Schuldner keinen erkennbaren Nutzen, diese ist lediglich ein Instrument welches Wirtschaftsunternehmen dabei helfen soll, Risiken im kreditorischen Geschäft zu vermindern.

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HANDELSBLATT, 7.3.2001

Die beste Methode, sein Geld zu retten, ist immer noch diese: Keinem Menschen Geld zu leihen, der nicht kreditwürdig ist Woher aber soll etwa eine Bank, ein Versandgeschäft oder ein Autohändler die Bonität eines ansonsten fremden Kunden kennen? Hier gibt es die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA). Sie ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Wirtschaftsunternehmen, die ihren Kunden Geld- oder Warenkredite einräumen. Ihr Zweck ist, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen. In Deutschland gibt es acht regionale SCHUFA - Gesellschaften, die Daten speichern und verarbeiten und diese Daten als SCHUFA - Auskünfte auf Anfrage an ihre Vertragspartner übermitteln, das sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, Einzel- und Versandhandels- sowie Telekommunikationsuntemehmen. Nicht jeder ist befugt, Auskünfte bei der SCHUFA einzuholen. So erhalten Wohnungsunternehmen keine Auskunft. Viele Vermieter umgehen diese Regelung, indem sie von den Wohnungsbewerbern eine "Selbstauskunft" verlangen. Der Wohnungssuchende muss dann selbst über sich eine Auskunft einholen und diese dann vorlegen.

Alle SCHUFA - Gesellschaften arbeiten nach einem einheitlichen Verfahren. Die Vertragspartner der SCHUFA übermitteln ihr Informationen, die im Rahmen von eigenen Geschäften mit privaten Kunden anfallen. Dabei handelt es sich um Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, frühere Anschriften), Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung eines Geschäftes (z.B. Kredit‑ oder Leasingvertrag mit Betrag und Laufzeit und u.U. vorzeitige Erledigung, Eröffnung eines Girokontos, Ausgabe einer Kreditkarte), Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung von Geschäften (z.B. Kündigung wegen Verzugs oder Vollstreckungsmaßnahmen, Einspruch/Widerspruch gegen einen Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid und dessen Erledigung, Einziehung einer Kreditkarte oder Kündigung eines Girokontos wegen missbräuchlicher Nutzung), Daten aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen (Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung, eidesstattliche Versicherung, Eröffnung eines Verbraucher-/Insolvenzverfahrens, Abweisung eines solchen Verfahrens mangels Masse).

Je nach Art des gewünschten Kredits erfragen die Kreditgeber von ihren Kunden persönliche Angaben wie Höhe des Einkommen, weitere Kontoverbindungen und Kredite, sonstige Verpflichtungen. Sie informieren ihre privaten Kunden darüber, welche Daten zu welchem Zwecke von der SCHUFA gespeichert werden. Die Kunden müssen eine SCHUFA - Klausel unterschreiben, nach der sie damit einverstanden sind, dass ihre Daten der SCHUFA übermittelt und von dieser an andere Vertragspartner weiter gegeben werden dürfen. Zur Speicherung von Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung und von Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen sowie amtlichen Bekanntmachungen ist eine besondere Einwilligung nach dem Datenschutzgesetz nicht erforderlich. Nicht enthalten sind in den SCHUFA ‑ Unterlagen Angaben über die Einkünfte oder die Vermögenslage der Kontoinhaber sowie über deren sonstige persönliche Verhältnisse.

Jeder Bürger hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, von der SCHUFA eine Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Informationen zu erhalten. Sollte eine solche Eigenauskunft fehlerhaft sein, wird sie auf Reklamation des Betroffenen von der SCHUFA geprüft und bis zur Klärung gesperrt. Nachweislich falsche Daten werden berichtigt unzulässig gespeicherte Daten gelöscht .

Ansonsten gibt die SCHUFA gespeicherte Daten nur an die Vertragspartner weiter. Wünscht ein Vertragspartner Auskunft über eine bestimmte Person, so muss er in jedem Einzelfall ein berechtigtes Interesse nachweisen. Informationen über Privatpersonen werden nur für eine bestimmte Zeit gespeichert. Angaben über Anfragen werden nach zwölf Monaten gelöscht, Kredite zum Ende des dritten Kalenderjahres nach denn Jahr der Rückzahlung, Daten über nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte einschließlich ihrer Erledigung zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Speicherung, Giro- und Kreditkartenkonten sofort, wenn das Konto aufgelöst wird, Kundenkonten des Handels nach drei Jahren, Daten aus den, Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte nach drei Jahren, jedoch eher, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das Amtsgericht nachgewiesen wird.

Seit einigen Jahren wird das Angebot der SCHUFA um eine weitere, rechtlich allerdings immer noch umstrittene Dienstleistung erweitert: den Auskunft-Scoring-Service (ASS). Ein Score (Punktwert) stellt eine Prognose über das künftige Verhalten von Personengruppen dar, die auf der Grundlage von statistisch-mathematischen Analyseverfahren berechnet wird. Es handelt sich also nicht um die Bewertung der Bonität eines konkreten Kunden, sondern ie Einschätzung der Kreditwürdigkeit einer Gruppe, der dieser Kunde angehört. Das Score, gemessen in Werten zwischen 1 (schlechtester Wert) und 1.000 (bester Wert), soll also das durchschnittliche Risiko, aller Personen mit gleichem Datenprofil charakterisieren.

Das Score-Ergebnis wird nicht im SCHUFA - Datenbestand gespeichert und ist deshalb auch nicht Inhalt der Eigenauskunft an den Betroffenen. Auch die Anforderung einer Eigenauskunft mindert den Score-Wert des gespeicherten Bürgers. Nach Meinung der SCHUFA nämlich dienen solche Eigenauskünfte als wirtschaftliches Führungszeugnis , das bei Umzügen den neuen Vermietern oder bei Arbeitsplatzwechsel dem neuen Arbeitgeber vorgelegt wird. Damit aber sei auf eine überdurchschnittliche Mobilität und folglich auf eine geringere Kreditwürdigkeit zu schließen.

Die Datenschützer sehen jedoch darin eine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte: Jedermann habe nach dem Bundesdatenschutzgesetz das Recht, über seine bei der SCHUFA gespeicherten Daten Auskunft zu verlangen. Niemand dürfe allein für die Inanspruchnahme dieses Rechtes sanktioniert werden. Zumal die SCHUFA ihre Scoring - Methode noch als ein Geschäftsgeheimnis behandelt und die Bewertungskriterien nichtoffen legt. Begründet wird dies damit, dass ansonsten Schuldner ihre Bewertung manipulieren könnten. Die Verbraucherschutzverbände und Datenschutzbeauftragten überprüfen zur Zeit die rechtliche Zulässigkeit dieses neuen Verfahrens.

Jeder kann von der Schufa Auskünfte über die Daten verlangen, die über Ihn gespeichert sind.