Home
 Kontakt zu uns
 
Zwangsvollstreckung            
  - Gerichtsvollzieher
  - Kontenpfändung
  - Aufhebung der
    Kontenpfändung
  - Forderungspfändung
  - Eidesst. Versicherung
 
  Lohnpfändung
  - Pfändungstabelle
  - Arbeitgeber
  - Freigrenzenerhöhung
                                                     
 Allgemein Gläubiger
 Altersvorsorge
 Arbeitsamt Kasse
 Arbeitslosengeld II  
 Ausblick  
 Beratungsstellen
 Citibank
 Düsseldorfer Tabelle  
 Fidium Finanz
 Finanzamt
 Girokonto für Jedermann
 Immobilien
 Inkassodienste
 Landesarbeitsamt
 Minderjährige
 Schufa
 Schuldenregulierung 
 Schuldanerkenntnis 
 Sozialhilfesätze 
 Sparkasse Aachen
 Trennung Scheidung
 
                       
 Insolvenzverfahren
  Gesetzestext
  InsO in Europa
  Kommentar
  Praxis
  - Steuererstattungen
  - Rechtsmittel
  - Auskunftspflichten
  - Restschuldbefreiung
  - Zustimmungsersetzung
  - Erfahrungen
 
 Eröffnete Verfahren
 Gerichtsentscheidungen
 FAQ - häufige Fragen 

Downloads

 Jobs

 Urheberrechte

 Freunde der SHS - Links

Insolvenzrechtsnovelle - Planungsstand  August 2008

 

17.02.2008 Neuerdings hört man auch wieder von Ideen zur Verlängerung der Wohlverhaltensphase auf 8 Jahre, dies wäre natürlich eine Katastrophe. 

 

22.08.2007 Regierungsentwurf für vereinfachtes Verbraucherinsolvenzverfahren vom Bundeskabinett verabschiedet
Das Bundeskabinett hat heute einen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen, mit dem das Insolvenzverfahren für Verbraucher reformiert wird. „Das Entschuldungsverfahren wird vereinfacht. Trotzdem schafft es einen sozial gerechten Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen von Gläubigern und Schuldnern –unbürokratischer als bisher. Es bietet dem redlichen Schuldner eine faire Chance für einen Neubeginn ohne Schulden“, betonte Zypries. Pressemitteilung des BMJ vom 22.08.2007 und der Regierungsentwurf vom 22.08.2006.
Laut Pressemitteilung wird sich nun der Bundesrat in einem ersten Durchgang mit dem Regelungsvorschlag befassen. Ziel der Bundesregierung ist, das parlamentarische Verfahren bis zum Frühjahr 2008 abzuschließen. Demnach würde dann das neue Verbraucherinsolvenzrecht gem. Artikel 15 des Regierungsentwurfes zum Herbst 2008 in Kraft treten.

 

Weitere Konkretisierung:

 

Zunächst mal: Kernstück ist das masselose Verfahren. Sprich die Schuldner haben kein Vermögen. Das waren bisher mindestens 80% aller Schuldner und diese haben zusammen mit dem Insolvenzantrag die Stundung der Kosten beantragt und auch erhalten. In der Folge wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Treuhänder eingesetzt, der das vorhandene Vermögen verwerten sollte. Nur - solches Vermögen war und ist in aller Regel eben nicht vorhanden. Der Treuhänder entfacht also eine "Luft"-Tätigkeit. Nach 8-12 Monaten hatte er dann auch in aller Regel davon genug und es kam zum Schlusstermin. Danach war für den Schuldner bis zum Ende der 6 Jahre nur noch Wohlverhalten angesagt. Allerdings erhalten die Treuhänder für diese Lufttätigkeit kräftige Gebühren von den Insolvenzgerichten. Und genau um diese Gebühren geht es bei der Novelle und um nichts anderes. Die Gerichtskasse soll geschont werden.

 

Also soll es so gemacht werden. Nach dem Insolvenzantrag wird so eine Art vorläufiger Treuhänder eingesetzt, der ein Gutachten über das vorhandene Vermögen anfertigen soll. Ist Vermögen da, geht es weiter wie bisher ins Insolvenzverfahren und das Vermögen wird verwertet. Ist aber kein Vermögen da, geht es sofort in die Wohlverhaltensphase - ohne Insolvenzverfahren. Ahhhh. Kein Insolvenzverfahren, keine Gebühren für den Treuhänder - schön für die Staatskasse.

 

Für den Schuldner ändert sich eigentlich so gesehen nichts. Hat er Vermögen wird es verwertet, hat keines dann eben nicht. Nur, die Zeit in der sich der vorläufige Insolvenzverwalter mit dem Gutachten beschäftigt verlängert das Verfahren. Denn die 6 Jahre beginnen erst mit der Verfahrenseröffnung oder mit dem Beschluss das Verfahren nicht zu eröffnen. Ich denke mal 2-3 Monate können es schon werden, in denen der Schuldner sich im Wartestand befindet und auch vollstreckt werden kann.

 

Zweite Änderung, der Schuldner muss auch im Verfahren was bezahlen. Bisher war es so, dass sich alles aus den pfändbaren Beträgen und der Kostenstundung finanzieren musste. Gab es keine Pfändbaren Beträge, musste der Schuldner auch nichts bezahlen. Jetzt soll auch der Mittelose Schuldner zahlen, immerhin EUR 13,-- pro Monat + EUR 25,-- einmalig am Anfang, also zusammen EUR 805,--. Natürlich wie bisher zzgl. der Kosten für das außergerichtliche Verfahren.

 

Weiter. Auch an der Restschuldbefreiung wurde gedreht. Bisher mußten die Gläubiger im Schlusstermin persönlich Einwendungen gegen die Ankündigung der Restschuldbefreiung vorbringen. Nun kann auch von Amtswegen versagt werden. Sprich, die Gläubiger sagen zwar nichts, aber der Insolvenzrichter ist nicht zufrieden, kann es sehr wohl um die Restschuldbefreiung geschehen sein. Auch eindeutig eine Verschlechterung.

 

Der Treuhänder hat nach dem Entwurf jetzt auch das Recht zur Verwertung des Vermögens an dem Absonderungsrechte der Gläubiger bestehen. Bisher ist ja manches Haus und manche Wohnung durch die Maschen des Insolvenzverfahrens geschlüpft. Sprich der Ehemann hat ein InsO-Verfahren gemacht und die Ehefrau hat das Haus einfach weiter bezahlt. Der Treuhänder konnte nicht dran, weil die Bank Absonderungsrechte hatte und mit den Zahlungen der Ehefrau ganz zufrieden war. das wird sich jetzt ändern. Nicht das es Sinn machen würde, den Leuten die Hütte zu versteigern. Natürlich nicht, aber der Treuhänder bekommt Geld dafür und wen interessiert dann schon der Sinn, nicht wahr?

 

Zusammengefasst: Die Verfahren dauern länger, werden teurer und das Risiko, die Restschuldbefreiung nicht zu bekommen steigt. Und jetzt der Brüller. Irgendwie schaffen es die Politiker doch, das ganze in einen Vorteil für den Schuldner umzudeuten, bitte nicht glauben, es ist genau so wie ausgeführt.

 

Hier schon der neue Text.