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Minderjährige - ein neuer Markt für Abzocker

Handy oder Internet sind feststehende Bestandteil der Freizeitgestaltung von Jugendlichen und ein großer und lukrativer Markt für die Anbieter von allerlei sinnlosen und oft überteuerten Dienstleistungen. In der Beratungslandschaft wird den geplagten Eltern empfohlen, die entstehenden Kosten  auf dem Wege über Prepaid - Handy und Internet Flatrate zu kontrollieren. Sind die Elter und die Jugendlichen so vor böswilligen Übergriffen geschützt? Leider keineswegs, wie unsere Bratungspraxis zeigt. Im Artikel „KLINGELTÖNE TREIBEN KINDER IN DIE PLEITE“ aus DIE WELT vom 13.4.2004 sind nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen in Deutschland 850 000 Jugendliche im Alter von 15 bis 20 Jahren verschuldet. Als Grund wird im Wesentlichen die Nutzung des Mobiltelefons für die Bestellung teurer Klingeltöne, Witze, Logos oder andere sms angeben. Diese Entwicklung wurde schon in Artikeln derselben Zeitung vom 18.6.2003 und 3.3.2004 erwähnt.). Einige Beispiele:

Klingeltöne und Logos

Durch intensive Werbung in den Medien mit jugendlicher Zielgruppe haben es die Anbieter  verstanden, einen Bedarf an immer neuen "coolen" Klingeltönen und Logos  zu wecken. Soclhe Werbung findet sich auf den Musikkanälen z. B. "VIVA" oder auch in den entsprechenden Printmedien z. B. "Bravo". Die Anmache ist immer ähnlich "Sende cool an (Kurzwahl) XXXX und du erhältst das neueste Logo, den neuesten Klingelton" und schon sind 1,2,3 EUR weg. Teilweise finden sich in diesen Zeitschriften als Beilage sogar 30-seitige kleinformatige Kataloge über solche Angebote (so z.B. von der Firma Jamba Oder noch schlimmer, jetzt kommt jeden Tag ohne weiteres Zutun ein neuer, teurer Klingelton aufs Handy. Das Guthaben auf dem Handy erschöpft sich in rasender Geschwindigkeit und jedes "Aufladen" führt zu weiteren wunderbaren Klingeltönen" Ein Fass ohne Boden und ein teures dazu. 

Internet

"Simsen", d. h. des Senden von SMS über das Internet, gar umsonst als "FREE SMS" beworben, scheint vielen Jugendlichen eine prima alternative zu den teuren SMS über das Handy zu sein. Die Jugendlichen stöbern also im Internet gezielt nach solchen "FREE" Angeboten. Nicht gerade selten verbergen sich hinter solchen Angeboten kommerzielle Anbieter, die nichts weniger im Sinn haben, als ihre Dienste "for free" abzugeben. Während des Anmeldevorgangs werden die Jugendlichen auf Seiten mit kostenpflichtigen "PLUS" oder "COMFORT" Angeboten gelockt und nicht viel später liegt die erste Rechnung des Abonnements zu hause auf dem Tisch.

Dei angeführten Beispiele sollen nur exemplarisch sein und  stellen in keinster Weise auch nur eine Übersicht über die unseriösen Maschen der Anbieter dar. Nun stellt sich schnell die Frage, ob dies alles so richtig ist und falls nicht, wie man sich wehren kann. Und genau darum soll es gehen.

Der Schutz von Minderjährigen (Jugendlichen, Kindern) im Gesetz

§ 106 BGB: Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.

§ 107 BGB: Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Des weiteren gehe ich davon aus, dass die Eltern weder ausdrücklich noch konkludent darin eingewilligt haben, dass sich die Kinder mittels Internet oder Handyservice ruinieren. Etwas Anderes anzunehmen wäre auch weltfremd.

Sicher, die Eltern haben dem Kind den Gebrauch eines "PREPAID" Handy oder des Internet gestattet, damit ist aber keineswegs die Einwilligung in alle möglichen Geschäfte, die über Internet oder Handy gemacht werden können, verbunden. Alle diese Geschäfte beruhen auf Dienstleistungsverträgen deren Abschluss über das Handy oder das Internet ermöglicht werden. Die Wirksamkeit solcher Verträge ist immer und absolut und in jedem einzelnen Fall von der Einwilligung der Erziehungsberechtigten abhängig. Ohne diese Einwilligung sind diese "Verträge" samt und sonders unwirksam und verpflichten niemanden zur Zahlung. 

Was Tun?

Die Eltern können  sich also unter Hinweis auf a) die Minderjährigkeit des Jugendlichen und b) die fehlende eigene Einwilligung auf die Unwirksamkeit eines jeden Logo/Klingelton/SMS Vertrages berufen und die Zahlung verweigern. Selbstverständlich ist auch die Rückforderung von schon geleisteten Zahlungen möglich und auch sinnvoll. Bei einem Klingelton ABO soll also z. B. der Anbieter entsprechend informiert werden und damit auch das Verbot erteilt werden, weitere kostenpflichtige Leistungen zu Lasten des Handyguthabens vorzunehmen, ebenso kann das bereits abgebuchte Guthaben zurückverlangt werden.

Wir raten den geplagten Eltern an, mit den Kindern und Jugendlichen das Gespräch zu suchen, auf diese Fallen hinzuweisen und auch nachzufragen, ob solche Abzocke bereits stattgefunden hat. Die Kinderchen neigen ja erfahrungsgemäß dazu, ihr Tun und Lassen was solche Sachen angeht nicht gerade an die große Glocke zu hängen.