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Immobilien - selbstgenutzt oder als Steuersparmodell - in der Schuldenkrise

Die Zahl der Beratungsfälle mit Immobilienbeteiligung hat in unserer Beratungsstelle ständig zugenommen. Allerdings ist das Thema Immobilie ein weites Feld, welches sich einer vollständigen Darstellung auf Grund der unüberschaubar vielfältigen individuellen Situation eine Darstellung im hier vorgegebenen Rahmen entzieht. Gleichwohl ist es möglich einen Überblick zu geben und immer wieder gestellte Fragen zu beantworten. Genau dies wollen wir auch gern tun. Dieser Überblick ersetzt natürlich nicht die individuelle Beratung, kann aber sehr hilfreiche sein, wenn es darum geht, die eigene Position zu bestimmen.

Inhalt:

Aufzählung Der Erwerb
Aufzählung Eigenkapital
Aufzählung Selbstgenutzte Immobilie
Aufzählung Neubau eines Einfamilienhaus in Eigenregie
Aufzählung Kauf eines neugebauten Einfamilienhaus
Aufzählung Kauf eines gebrauchten Einfamilienhaus
Aufzählung Eigentumswohnung
Aufzählung Fremdgenutzte Immobilie (Steuersparmodell)
Aufzählung Das Ende
Aufzählung Die Zwangsversteigerung droht
Aufzählung Fragen und Antworten zur Zwangsversteigerung

Der Erwerb 

In vielen Fällen sind die Probleme schon beim Erwerb der Immobilie vorgezeichnet. Die Kreditwirtschaft bietet eine Fülle von Finanzierungen an und suggeriert, dass jeder der den Wunsch hat eine Immobilie zu besitzen, diese auch finanzieren kann.

Der Wert der Immobilien wird bei dem Aufbau einer Finanzierung nicht selten völlig überbewertet. Wird die Immobilie vom Finanzierer selbst angeboten („Sparkassen Immobilienabteilung“) ist dies der Normalfall.

Eigenkapital

Eine Finanzierung ohne Eigenkapital (auch 100% Finanzierung genannt) macht keinen Sinn. In diesen Fällen finden wir grauenhafte Finanzkonstruktionen aus vorfinanzierten Bausparverträgen, Lebensversicherungssparen gegen Tilgungsaussetzung, Hypotheken und Konsumentenkrediten.

Eine gesunde Finanzierung besteht aus 1/3 Eigenkapital, 1/3 zuteilungsreifer Bausparvertrag und 1/3 Hypothek einer Hypothekenbank.

Die Vorfinanzierung von Bausparverträgen ist Unsinn und dient nur den Provisionsinteressen der Vertreter und der Gewinnmaximierung der Bausparkasse.

Bankkredite zu üblichen Konditionen von Konsumentenkrediten haben in der Baufinanzierung nichts zu suchen.

Die Finanzierung über Lebensversicherungen beurteilen wir – auch vor dem Hintergrund fortwährender Änderungen der Rahmenbedingungen – ebenfalls kritisch.

Selbstgenutzte Immobilien

Neubau eines Einfamilienhauses (EFH) in Eigenregie

Der Neubau eines EFH ist wohl das wirtschaftlich unsinnigste Vorhaben im Bereich der selbstgenutzten Immobilien. Der Bauherr bekommt bei weitem nicht den Wert, den er bezahlt. Gegen wir einmal von einem Baupreis, einschl. Grundstück von EUR 350.000 aus. Dann erhält der Bauherr nach Fertigstellung einen Wert von maximal EUR 310.000 (wahrscheinlich aber EUR 275.000). Regelmäßige Zins und Tilgungszahlungen vorausgesetzt ist die Immobilie frühestens nach 8 bis 10 Jahren so zu verkaufen, dass wenigstens die Schulden beglichen werden können. Die bis dahin geleisteten Zahlungen sind für die Katz.

Auch in der langfristigen Betrachtung ist das neugebaute EFH eine Geldvernichtungsmaschine. Rechnet man ein neugebautes EFH gegen ein lebenslang gemietetes EFH, steht der Mieter nach 35 Jahren um mehrere hunderttausend EUR besser da, als der Eigentümer.

Feststeht: Neugebaute EFH sind etwas für Leute, die sich die Geldverschwendung leisten können und wollen. Hobby ist Hobby und entzieht sich einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise.

Kauf eines neugebauten EFH

Die meisten EFH werden heute von sogenannten Bauträgern erworben. Diese erscheinen optisch preisgünstiger zu sein. Bei genauerer Betrachtung ist dies aber nicht der Fall. Sicher gibt es einen günstigen Kosteneffekt durch die Tatsache, dass mehrere EFH gleichzeitig gebaut werden. Dagegen stehen aber hohe Finanzierungs- und Vertriebskosten. Der wesentliche Preiseffekt ergibt sich aus der grauenhaften huschhusch Bauqualität. Dies ist aber kein Vorteil, sondern der Erwerber kauft halt ein billig gemachtes Haus. Natürlich legt kein Bauträger seine Kalkulation offen. Ganz nebenbei trägt der Erwerber noch kräftig am Insolvenzrisiko des Bauträgers mit, welches langfristige Gewährleistungsansprüche in der Tat ausschließt. Unter dem Strich gilt also das gleich, was bereits über die selbstgebaute Immobilie gesagt wurde. Auch hier haben wir es häufig mit sinnloser Geldverschwendung zu tun. Im Grunde bringt auch der Bauträger die Finanzierung häufig genug mit und dies macht die Sache ganz sicher nicht billiger. Bei solchen Koppelangeboten ist nicht nur Vorsicht sondern Abstand geboten.

Im Grunde ist es für den Erwerber kaum möglich, dass Objekt auf seine Preiswürdigkeit zu prüfen. In der Folge wird halt schlechte Qualität teuer gekauft.

Kauf eines gebrauchten EFH

Dies hat schon mal den Vorteil, dass der Erwerber, wenn er es richtig  macht, tatsächlich die Möglichkeit hat zum Marktpreis (=Realwert) zu kaufen. Der Marktpreis ist aber keineswegs der, den der Verkäufer benötigt, um seine Schulden zu bezahlen. Verkäufer hängen oft völlig utopischen Wertvorstellungen bzgl. der Immobilie nach. Eher sind die in der Zwangsversteigerung gezahlten Preise maßgebend. Auch die Gebrauchtimmobilie kann also überteuert angeboten werden. Wir raten dazu, die Immobilie direkt vom Eigentümer zu kaufen. Der Kauf vom Makler verteuert die Immobilie weiter und bringt keine Vorteile. Dieses geschniegelte Volk mit dem geölten Mundwerk, redet die Leute doch nur dusselig. Ebenso ist vom Erwerb aus der Immobilienabteilung einer Bank abzuraten. Banken verkaufen häufig Immobilien, die aus Insolvenzen der Voreigentümer übernommen wurden, da die Bank mit den Geboten in der Zwangsversteigerung (=Marktpreis!) nicht zufrieden war. Häufig bekommt der Erwerber zur überteuerten Immobilie auch noch die überteuerte Finanzierung dazu. Na wunderbar! Dies ist eine Domäne besonders von Sparkassen und Volksbanken.

Eigentumswohnung ETW

Eine selbstgenutzte Eigentumswohnung macht wirtschaftlich genau so viel oder wenig Sinn wie ein EFH. Allerdings wird bei ETW noch viel mehr Schindluder getrieben als bei EFH. Im Grunde gilt also alles bisher gesagte. Daneben sollte der Erwerber darauf achten, dass er sich nicht in eine Anlage einkauft, die von einem Eigentümer dominiert wird. Dazu muss gesagt werden, dass ETW in den letzten Jahren einem ganz erheblichen Wertverlust unterlegen sind und die ganz erheblichen Verwaltungskosten die Kalkulation zusätzlich belasten.

Fremdgenutzte Immobilie oder das Steuersparmodell

In den letzen 10 oder 15 Jahren sind Eigentumswohnungen als Steuersparmodelle (oder Altersvorsorge) verkauft worden. Auch dies waren häufig Komplettangebote von Strukturvertrieben. Die Immobilie, die Finanzierung, die Anträge auf Steuerhilfen, die Verwaltungsfirma, die Mietgarantie, alles da und alles ein großer Schmarren. Gleichwohl wurden und werden diese Immobilien gekauft, ohne diese je gesehen zu haben. Allzu oft handelt es sich bei diesen Objekten um völlig unverkäufliche Schrottimmobilien aus den Beständen irgendwelcher Banken und Wohnungsbaugesellschaften, die dringend weg müssen und an denen noch ganz doll verdient werden muss. Das Ende (mit Schrecken) ist vorprogrammiert. An dieses Immobilien verdienen wirklich alle einen Haufen Geld, nur der letztliche Erwerber nicht, der muss den ganzen Scheiss bezahlen.

Das Ende ....

Das die o. a. Immobilien sich häufig von den Käufern nicht halten lassen ist recht klar. Mich schüttelt es auch oft, wenn ich sehe, mit welchen Phantasieberechnungen der Banken dazu gehörige Finanzierungen gangbar gemacht werden. Aber irgendwann geht es dann halt nicht mehr. Im Grunde gibt es drei Fälle zu unterscheiden.

Einmal haben wir den eher seltenen Fall, in dem halt "nur" die Finanzierung der Immobilie nicht gepasst hat. Irgendwann ist dann der Dispokredit durch die Raten ausgereizt und nichts geht mehr. Die Bank storniert alle Überweisungen und Bankeinzüge, soweit sich diese außerhalb des Limits bewegen. Die ist der Moment, in dem die Anzahl der Gläubiger inflationiert, zu den Bankschulden kommen Schulden bei Energieversorgern, Kommune, Telefon, Versicherungen, GEZ, Handwerkern usw. hinzu. In einem solchen Fall ist es noch am ehesten möglich, die Sache durch eine bessere Finanzierung in ein ruhiges Fahrwasser zu bringen. Allerdings die Zeit spielt dagegen. Wer sich erst bei einsetzender Vollstreckung beraten läßt hat kaum noch aussichten auf Erfolg. Zu diesem  Zeitpunkt sind Banken kaum noch bereit Finanzierungen zu gewähren.

Der zweite Fall ist schon schlimmer. Hier haben die Schuldner versucht das Haus zu retten, in dem versucht wurde, Schulden mit Schulden zu bezahlen. Es werden also nicht leistbare Raten aus der günstigen Baufinanzierung (günstig=niedrige Zinsen, lange Laufzeit) auf andere Kredite aus dem Konsumentenkreditbereich umfinanziert. Es kommen also im Laufe der Zeit weitere ungünstige Zahlungsverpflichtungen (ungünstig=hohe Zinsen und kurze Laufzeiten) hinzu. Am Ende auch der beliebte Hausfrauenkredit ohne Schufa aus der Schweiz. Wenn nicht mehr geht, kommen die oben angeführten Schulden bei Energieversorgern usw. noch dazu. In diesen Fällen ist kein "Rettung" der Immobilie mehr möglich und das ist auch gut so. Hier hilft nur noch ein Insolvenzverfahren zu einem wirtschaftlichen Neuanfang zu kommen.

Der dritte Fall ist gleichzeitig der Schlimmste. Schon während der Bauphase wurde die Finanzierung notleidend, d. h. Baufortschritt wurde nur noch durch die Aufnahme weiterer ungünstiger Kredite möglich. Am Ende geht nichts mehr im Sinne des zweiten Falls, nur kommen noch unbezahlte Bauhandwerkerrechnungen hinzu und die Immobilie ist nicht vollständig fertiggestellt. Auch ein Fall für ein Insolvenzverfahren.

Die Zwangsversteigerung droht

und die Leute werden ganz wiemelig, weil es gibt ja so wichtige und gute Gründe die Immobilie unbedingt halten zu müssen. Ja, die Kinder, die Eltern, der teure Umzug, die Mietwohnung ist ja noch teurer als die Immobilie und so weiter. Um es kurz zu machen, hier die Antwort auf einige Fragen, die in diesem Zusammenhang gestellt werden.

Fragen im Umfeld der Zwangsversteigerung  

Kann ich die Immobilie halten? Diese Frage können wir zuverlässig und auch abschließend beantworten. Dazu bedarf es einiger Unterlagen, die wir auswerten und in einem weiterführenden Beratungsgespräch lässt sich die Sache auf den Punkt bringen. Aus dieser Beratung herauslassen sich dann auch die weiterführenden Möglichkeiten ableiten. Dieses Angebot sollte wirklich jeder annehmen, der sich seiner Sache nicht sicher ist.

Vermittelt die SHS Finanzierungen? Nein, in keinem Fall und grundsätzlich nicht.

Prüft die SHS Finanzierungen? Wir prüfen das wirtschaftliche Umfeld einer Finanzierung dahin gehend, ob die Finanzierung für den Schuldner tragbar ist. In Fällen "Die Bank hat uns betrogen und über den Tisch gezogen und dies und das hätte die Bank nicht gedurft" prüfen wir ebenfalls und sollten sich sinnvolle Anhaltspunkte ergeben, vermitteln wir auch einen Anwalt, aber ... in aller Regel ergeben sich eben keine Möglichkeiten die Sache im Wege der Rechtsverfolgung zu klären. Dazu gibt es dann von uns auch nachvollziehbare Erläuterungen.

Führt die SHS Verhandlungen mit Banken? Selbstverständlich führen wir im Rahmen vorhandener Schulden jede sinnvolle Verhandlung mit den Banken, um zum Beispiel eine Insolvenz zu verhindern. Unsere über 10 jährige Erfahrung, erlaubt uns schon im Vorfeld zu sagen, mit welchem Vorschlag man bei welcher Bank eine Chance auf Akzeptanz hat. Wir haben mit allen namhaften Banken in der Vergangenheit bereits mehrfach und auch laufend zu tun.

Gibt es Firmen oder Personen, die solche Immobilien erwerben und an die Alteigentümer vermieten oder mietverkaufen? Nein, die gibt es nicht.

Kann ich eine andere Bank finden, die die Kredite der bösen dummen Hausbank übernimmt, welche diese bösartig gekündigt hat und die Immobilie zu vernünftigen Bedingungen finanziert? Nein, eine solche Bank gibt es nicht, nach Kreditkündigung ist diese Möglichkeit ausgeschlossen.

Kann ich die Immobilie in der Zwangsversteigerung durch Verwandte oder Freunde erwerben lassen, die mir dann diese wieder vermieten? Ja, das kann man machen. Allerdings finden sich solche Freunde oder Anverwandte mit der nötigen Bonität recht selten.

Was ist der erste Schritt der Bank, wenn diese die Zwangsversteigerung will? Zunächst einmal muss die Bank die Finanzierung kündigen; üblicherweise wird gleich die gesamte Geschäftsverbindung aufgekündigt. Dies gibt der Bank die Möglichkeit eventuell vorhandene Guthaben mit den Schulden zu verrechnen. Als nächstes werden dem Schuldner die Notarverträge zugestellt. Dort hat sich der Schuldner nämlich der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen. Die Bank braucht also keinen weiteren Titel mehr, nach Zustellung der Notarurkunden kann die Bank die gesamte Palette der Zwangsvollstreckung verfügen – auch die Zwangsversteigerung. Nach dieser Zustellung wird es also sehr schnell ernst. Manche Schuldner rufen dann die Bank an und fragen nach dem Sinn der Zustellung und geben sich mit der Antwort „reine Formsache“ zufrieden. Unglaublich aber wahr.

Was passiert mit abgetretenen Lebensversicherungen? Die Bank wird diese nach Kündigung der Geschäftsverbindung ebenfalls kündigen und die Guthaben einziehen. Sicher ist die Kündigung einer Lebensversicherung vor Ablauf mit ganz erheblichen Verlusten für den  Schuldner verbunden. Häufig kommt es nicht einmal zur Auszahlung der eingezahlten Beiträge. Gleichwohl kommt es genau so.

Was passiert mit Bürgschaften? Es ist gar nicht so selten, dass Anverwandte, z. B. die Eltern, für die Baufinanzierung gebürgt haben. Häufig werden dafür auch Sicherungshypotheken auf die Immobilie des Bürgen eingetragen. Diese Bürgschaften werden im Zuge der Kreditkündigung eingefordert, d. h. der Bürge wird aufgeforderter die gesamte Bürgschaftssumme an die Bank zu zahlen. Der Bürge sollte sich also rechtzeitig darum kümmern, die Summe bereit zu halten (wohl eher selten) oder aber eine Finanzierung für die Bürgschaftssumme, die sich der Bürge leisten kann (wohl der Normalfall). Ist beides nicht möglich, zieht die Insolvenz des Schuldners die Insolvenz des Bürgen nach sich. Auch der Bürge bedarf der Beratung durch eine kundige Stelle.

Was ist der Verkehrswert?  Dieser wird im Auftrag des Gerichts von einem vereidigten Sachverständigen bestimmt und soll in der Tat den tatsächlichen Handelswert der Immobilie darstellen, so zu sagen soll der Verkehrswert der Erwartungswert in der Zwangsversteigerung sein. Der Verkehrsweg sagt mittlerweile nichts mehr aus.

Kann ich in der Zwangsversteigerung damit rechnen, dass zum Verkehrswert zugeschlagen wird? Bedauerlicherweise leider nicht. Zugeschlagen wird häufig ganz wesentlich unter dem Verkehrswert.

Wie lange kann ich nach dem Antrag auf Zwangsversteigerung noch in meiner Immobilie wohnen? Wir gehen von mindestens einem Jahr aus. Also besteht kein Grund zu überstürzten Handlungen.

Sollen nach Antrag auf  Zwangsversteigerung weitere Zahlungen an die Bank geleistet werden? Diese Frage kann nicht eindeutig mit ja oder nein beantwortet werden. Es spricht aber viel dafür keine Zahlungen mehr zuleisten und die freien Mittel darauf zu verwenden, den nötigen Umzug zu bewältigen. Sollte eine Einigung mit der Bank angestrebt werden, so können die Zahlungen dann, d. h. nach dem der Antrag auf Zwangsversteigerung zurückgenommen wurde, wieder aufgenommen werden. Ich die Bank dazu nicht bereit, ist auch keine Einigung vorhanden und welchen Sinn machen dann Zahlungen. Auf der sicheren Seite ist man natürlich, wenn man diese Fragestellung mit einem kundigen Schuldnerberater abhandelt.

Macht es Sinn, die Immobilie selbst zu vermarkten? Sicher macht dies Sinn, hat doch der Eigentümer die Möglichkeit einen erheblich besseren Preis als bei der Zwangsversteigerung zu erzielen. Dies passiert aber recht selten. Zum einen meinen die Eigentümer immer es müsse der Preis erzielt werden, der wenigstens die Bankverbindlichkeiten abdeckt und dann wundern sich die Eigentümer, dass niemand bereit ist, diesen Preis zu zahlen. In der Zwangsversteigerung wird natürlich noch erheblich weniger erzielt. Andererseits wird der Abverkauf häufig durch die unsinnige Hoffnung die Immobilie noch halten zu können verzögert.

Brauche ich die Zustimmung der Bank bei einem freihändigen Verkauf? Ja, immer dann, wenn durch den Verkauf nicht die gesamten Grundschulden abgelöst werden können. Zunächst sollte man einen Käufer suchen, dieser sollte ein schriftliches Angebot abgeben und dieses sollte der Bank mit einer Frist von 7 Tagen zur Zustimmung übermittelt werden. Erst nach Zustimmung macht es Sinn einen Notartermin zu vereinbaren.

Können Gläubiger, die sich nachträglich und zwangsweise mit Sicherungshypotheken im Grundbuch eintragen die Zwangsversteigerung beantragen? Ja, dass können diese Gläubiger zwar tun, aber ... es wird nur dann auch wirklich zugeschlagen (versteigert) wenn ein Gebot vorliegt, aus dem dieser Gläubiger auch Geld erhält. Dies ist aber in der Regel nicht der Fall, so hoch sind die Gebote eigentlich nie. Aber, es ist nicht ungewöhnlich, dass sich vorrangige Gläubiger dem Antrag auf Zwangsvollstreckung eines nachrangigen Gläubigers anschließen.

Kann ich eine Vergleichsverhandlung mit der Bank führen, die meine Schulden senkt und mir den Erhalt der Immobilie ermöglicht? Eigentlich ist dies nur möglich, wenn die Finanzierung im Zuge der Vergleichsverhandlungen von einer anderen Bank übernommen wird. Es ergeben sich aus der Praxis kaum Anhaltspunkte dafür, dass solche Vergleichsverhandlungen in relevanter Zahl erfolgreich durchgeführt wurden.

Brauche ich eine Schuldnerberatung wenn die Zwangsversteigerung meiner Immobilie droht? Sicher, denn der Schuldner befindet sich ganz offensichtlich in einer Situation, in der er seine Schulden nicht mehr vertragsgemäß bedienen kann. Recht häufig entwickeln sich aus Zwangsversteigerungen private Insolvenzverfahren und da ist die Schuldnerberatung auch allemal gefragt.

Muss ich mit der Beantragung eines Insolvenzverfahrens warten, bis die Immobilie versteigert ist? Grundsätzlich nicht ... aber diese Fragestellung im Sinne des Schuldners zu beantworten, ist etwas für den kundigen Schuldnerberater.

Kann die Bank meine Immobilienfinanzierung kündigen und die Kredite fällig stellen, auch wenn die Raten immer bezahlt wurden? Ja, in der Tat, das kann die Bank und es kommt auch recht häufig vor. Im Kleingedruckten ist da immer ein Hintertürchen für die Bank offen, den Kredit bei „erheblicher Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse“ oder „Vermögensverfall“ oder „aus wichtigem Grund“ zu kündigen. Kommt es also zu Zahlungsrückständen oder gar Zwangsvollstreckung aus Krediten, die nichts mit der Immobilie zu tun haben, wackelt auch die Immobilienfinanzierung gleich mit.

Steht der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zu, auch wenn die Bank den Kredit selbst kündigt? Dies wird von den Banken immer wieder gerne behauptet. Ich denke mal der Schuldner sollte sich in jedem Falle beraten lassen, falls eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt wird und zwar unabhängig von den Voraussetzungen. Diese sind immer sehr, sehr fragwürdig und bedürfen der Prüfung. Sie glauben ja gar nicht welchen Lug und Trug die Banken in diesem Bereich gegen besseres Wissen veranstalten.

Was ist Zwangsverwaltung? Der Zwangsverwalter wird auf Antrag vom Gericht eingesetzt und soll dafür sorgen, dass zum Beispiel Mieteinnahmen aus der Immobilie auch für die Tilgung der Kredite oder die Verwaltungskosten eingesetzt werden. Bei einer selbstgenutzten Immobilie muss also nicht mit Zwangsverwaltung gerechnet werden. Kommt widersinniger Weise doch ein Zwangsverwalter zum Zuge, stellt sich die Frage ...

Muss ich in meiner eigenen Immobilie „Miete“ an den Zwangsverwalter zahlen? Nein, auf gar keinen Fall, auch wenn der Zwangsverwalter gerne den gegenteiligen Eindruck erwecken möchte.

Muss ich mich trotz eingetragener Zwangsversteigerung weiterhin um die vermietetet Immobilie kümmern? Unbedingt! Sie sind weiterhin Eigentümer der Immobilie und tragen die Verantwortung für diese. Sie können weiterhin vermieten, müssen  Reparaturen durchführen, eben alles was zu den Pflichten eines Vermieters gehört.

Müssen die Mieter nach der Zwangsversteigerung mit dem neuen Eigentümer Mietverträge abschließen? Nein, das müssen die Mieter nicht und – viel wichtiger – das sollten sie auch nicht. Der neue Eigentümer tritt als Vermieter mit allen Rechten und Pflichten in die vorhandenen Mietverträge ein. Es gibt ein Sonderkündigungsrecht für den neuen Eigentümer. Mieter sollten sich in jedem Falle beraten lassen.

Also...

Immobilien sind ein weites Feld und mangelnde Professionalität - auch oder gerade in der Krise - kostet extrem viel Geld.

Nutzen Sie unser Angebot und lassen Sie sich von uns beraten!