
Postbank
und Konto im Insolvenzverfahren
Die
Postbank ermöglicht jetzt ihren Kunden im Verbraucherinsolvenzverfahren ein Girokonto auf Guthabenbasis
Na endlich. Die Postbank gibt ihr bisheriges Verhalten, ein Girokonto spätestens nach Bekannt werden der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens zu kündigen auf und ermöglicht die Fortführung des bisherigen Girokontos als Guthabenkonto. Die Postbank ist sogar bereit, ehemaligen Kunden, denen das Konto spätestens nach Bekannt werden der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gekündigt wurde, ein neues Konto auf Guthabenbasis einzurichten...
Eine Haftungserklärung des Treuhänders wird für die Weiterführung von Girokonten solcher Kunden nicht mehr gefordert. Voraussetzung ist jedoch eine Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters bzw. des Treuhänders.
Nachfolgend ist das Schreiben der Postbank datiert vom 10.Oktober 2002 und die Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters/Treuhänders abgedruckt.
Postbank Zentrale - Postfach 40 00 - 53105 Bonn
An die
Schuldnerberatung
.............................
10.10.2002
Postbank Girokonten im Verbraucherinsolvenzverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
Kürzlich haben wir unsere Vorgehensweise im Falle der Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens über das Vermögen eines unserer Girokunden überarbeitet und bundesweit vereinheitlicht.
Eine Haftungserklärung des Treuhänders wird für die Weiterführung von Girokonten solcher Kunden nicht (mehr) gefordert.
Die von uns vom Treuhänder erwartete Erklärung fügen wir informationshalber bei.
Die von Ihnen erwähnte frühere Kundin kann bei der Postbank ein neues Konto auf Guthabenbasis beantragen. Falls keine anderen Hinderungsgründe vorliegen, wird es eingerichtet werden. Das Verbraucherinsolvenzverfahren hindert die Kontoeröffnung nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage
Erklärung des Insolvenzverwalters zur Weiterführung eines Postbank Girokontos für den bisherigen Kontoinhaber im Insolvenzfall
Hiermit bitte ich das nachfolgend bezeichnete Postbank Girokonto
(Kontonummer, Kontobezeichnung)
unter der gleichen Kontonummer und -bezeichnung auf Guthabenbasis ohne bonitäre Leistungen für den bisherigen Kontoinhaber weiterzuführen. Das Konto wird ohne Einschränkungen freigegeben.
Die Postbank wird ohne weitere Prüfung alle unter der o.g. Kontonummer eingehenden Gutschriften dem Konto gutbuchen. Als Insolvenzverwalter erkläre ich, dass der Kontoinhaber über das Guthaben frei verfügen kann und keine Ansprüche auf künftige Zahlungseingänge unabhängig von ihrer Herkunft geltend gemacht werden.
Die Postbank wird Pfändungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und eines etwaigen Kontoguthabens bedienen.
Ort, Datum, Unterschrift des Insolvenzverwalters

Aber es gibt auch Weigerungen ein
solches Konto zu führen und einen Rechtsanspruch kann man schwerlich
durchsetzen. Dazu auch unter Girokonto für Jedermann.
am Beispiel der NGG:
1. Kleinforderungen bis EUR 3000,--
werden nach erfolgloser Vollstreckung niedergeschlagen.
2. Null-Pläne werden in
Insolvenzverfahren grundsätzlich abgelehnt.
3. Schuldenbereinigungsplänen die
Zahlungen vorsehen, in welcher auch geringer Höhe auch immer, wir
grundsätzlich zugestimmt.