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Postbank und Konto im Insolvenzverfahren

 

Die Postbank ermöglicht jetzt ihren Kunden im Verbraucherinsolvenzverfahren ein Girokonto auf Guthabenbasis

Na endlich. Die Postbank gibt ihr bisheriges Verhalten, ein Girokonto spätestens nach Bekannt werden der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens zu kündigen auf und ermöglicht die Fortführung des bisherigen Girokontos als Guthabenkonto. Die Postbank ist sogar bereit, ehemaligen Kunden, denen das Konto spätestens nach Bekannt werden der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gekündigt wurde, ein neues Konto auf Guthabenbasis einzurichten... 

Eine Haftungserklärung des Treuhänders wird für die Weiterführung von Girokonten solcher Kunden nicht mehr gefordert. Voraussetzung ist jedoch eine Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters bzw. des Treuhänders.

 

 

Nachfolgend ist das Schreiben der Postbank datiert vom 10.Oktober 2002 und die Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters/Treuhänders abgedruckt.

Postbank Zentrale - Postfach 40 00 - 53105 Bonn

An die
Schuldnerberatung
............................. 

10.10.2002

Postbank Girokonten im Verbraucherinsolvenzverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

Kürzlich haben wir unsere Vorgehensweise im Falle der Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens über das Vermögen eines unserer Girokunden überarbeitet und bundesweit vereinheitlicht.
Eine Haftungserklärung des Treuhänders wird für die Weiterführung von Girokonten solcher Kunden nicht (mehr) gefordert.

Die von uns vom Treuhänder erwartete Erklärung fügen wir informationshalber bei.

Die von Ihnen erwähnte frühere Kundin kann bei der Postbank ein neues Konto auf Guthabenbasis beantragen. Falls keine anderen Hinderungsgründe vorliegen, wird es eingerichtet werden. Das Verbraucherinsolvenzverfahren hindert die Kontoeröffnung nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Anlage

Erklärung des Insolvenzverwalters zur Weiterführung eines Postbank Girokontos für den bisherigen Kontoinhaber im Insolvenzfall 

Hiermit bitte ich das nachfolgend bezeichnete Postbank Girokonto

(Kontonummer, Kontobezeichnung)

unter der gleichen Kontonummer und -bezeichnung auf Guthabenbasis ohne bonitäre Leistungen für den bisherigen Kontoinhaber weiterzuführen. Das Konto wird ohne Einschränkungen freigegeben.

Die Postbank wird ohne weitere Prüfung alle unter der o.g. Kontonummer eingehenden Gutschriften dem Konto gutbuchen. Als Insolvenzverwalter erkläre ich, dass der Kontoinhaber über das Guthaben frei verfügen kann und keine Ansprüche auf künftige Zahlungseingänge unabhängig von ihrer Herkunft geltend gemacht werden. 

Die Postbank wird Pfändungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und eines etwaigen Kontoguthabens bedienen. 

Ort, Datum, Unterschrift des Insolvenzverwalters

 

Aber es gibt auch Weigerungen ein solches Konto zu führen und einen Rechtsanspruch kann man schwerlich durchsetzen. Dazu auch unter Girokonto für Jedermann.

Berufsgenossenschaften

am Beispiel der NGG:

1. Kleinforderungen bis EUR 3000,-- werden nach erfolgloser Vollstreckung niedergeschlagen.

2. Null-Pläne werden in Insolvenzverfahren grundsätzlich abgelehnt.

3. Schuldenbereinigungsplänen die Zahlungen vorsehen, in welcher auch geringer Höhe auch immer, wir grundsätzlich zugestimmt.