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Insolvenzverfahren in anderen europäischen  Ländern

Rechtsgebiet Regeldauer Voraussetzungen flexible Dauer
       
Deutschland 6 Jahre keine beliebig, bei Gläubigermehrheit
      gem. §§ 306-309 InsO
       
USA 0 Jahre kein verfügbares 3 Jahre, bis 5 Jahre bei
    Einkommen Nichteinhaltung
       
Österreich 7 Jahre 10% Mindesquote < 2 Jahre bei 30% Quote
    pfändbare Einkünfte < 5 jahre bei 20% Quote
      5-7 Jahre bei Gläubigermehrheit
       
Niederlande 3 Jahre keine nicht möglich
       
England 2 Jahre min. 20.000 L Schulden bis 3 Jahre
      bei Zahlung von weniger als
      5000 L Dauer und Quote im
      richterlichen Ermessen
       
Irland 12 Jahre keine nicht möglich
       
Frankreich 3 Jahre keine richterliche Gestaltung des
      Entschuldungsplans
       
Belgien 3 Jahre keine Verlängerung auf 5 Jahre bei
      Nichteinhaltung des Plans
       
Dänemerk 5 Jahre keine kürzere Dauere für altere, mittel-
      lose Schuldner
       
Schweden 5 Jahre keine kürzere Dauere für altere, mittel-
      lose Schuldner
       
Finnland 5 Jahre   kürzere Dauere für altere, mittel-
      lose Schuldner, längere Dauer
      zur Erhaltung des Wohneigentums
 

Vielfach wird nun in Unkenntnis vermutet, dass sich z. B. in den Niederlanden die Restschuldfreiung schneller (3 Jahre) erreichen lässt und mit dem Gedanken an Umzug gespielt. Dabei sei aber darauf hingewiesen, dass in der Niederlanden das Insolvenzverfahren richterlich beaufsichtigt und auch gelenkt wird. Es ist dort nicht unüblich feste Rückzahlungsquoten z. B. 20% oder 30% der Schuld fest zu legen. Die muss der Schuldner dann unabhängig von seinen Einkünften bringen, um in den Genuss der Restschuldbefreiung zu kommen. Von anderen Problemen mit dem (Schein-) Wohnsitz ganz zu schweigen. So gibt es in allen erwähnten Ländern Fallstricke. Die Beratungspraxis  hat gezeigt, dass der niederländische Schuldner am Besten in den Niederlanden aufgehoben ist und der deutsche Schuldner am Besten in Deutschland.