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Insolvenzverfahren in anderen europäischen Ländern
Vielfach wird nun in Unkenntnis vermutet, dass sich z. B. in den Niederlanden die Restschuldfreiung schneller (3 Jahre) erreichen lässt und mit dem Gedanken an Umzug gespielt. Dabei sei aber darauf hingewiesen, dass in der Niederlanden das Insolvenzverfahren richterlich beaufsichtigt und auch gelenkt wird. Es ist dort nicht unüblich feste Rückzahlungsquoten z. B. 20% oder 30% der Schuld fest zu legen. Die muss der Schuldner dann unabhängig von seinen Einkünften bringen, um in den Genuss der Restschuldbefreiung zu kommen. Von anderen Problemen mit dem (Schein-) Wohnsitz ganz zu schweigen. So gibt es in allen erwähnten Ländern Fallstricke. Die Beratungspraxis hat gezeigt, dass der niederländische Schuldner am Besten in den Niederlanden aufgehoben ist und der deutsche Schuldner am Besten in Deutschland. |