Wichtige Anmerkung:
Wir werden zunehmend zu Verfahren in Frankreich
und den Niederlanden angefragt. Es scheint
häufig die völlig irrige Ansicht zu bestehen, in diesen Ländern wäre die
Restschuldbefreiung leichter und schneller zu erreichen. Dies kann man so
pauschal nicht sagen. Eines sollte aber klar sein: Die Verlegung des Wohnsitzes
in die Niederlande oder gar nach Frankreich mit der Absicht ein "besseres
Insolvenzverfahren" betreiben zu können ist Unsinn. Wir bitten auch dringend
von solchen Anfragen abzusehen. Dafür ist mir die Zeit zu schade.
Dazu auch:
FAZ vom 29.01.2008
Nach Frankreich des Konkurses wegen
Von Bärbel Nückles, Straßburg
Wer seinen Konkurs nach französischem Recht abwickeln will, muss seinen Lebensmittelpunkt verlegen
28. Januar 2008 Die rote Mappe, die Dominique Dagorne aus ihrem Aktenschrank holt, ist an den Rändern zerschlissen. Aktennotizen auf rosafarbenem Papier drücken nach außen, und die Mappe lässt sich kaum mehr schließen. Dagorne, Juristin am Institut für das elsässisch-mosellanisches Lokalrecht, direkt hinter dem Straßburger Münster gelegen, zieht aus dem Konvolut mit den gesammelten Privatinsolvenzen schnell den Fall eines Deutschen heraus, sehr schnell sogar. Denn weil sich Privatinsolvenzen in den grenznahen französischen Départements viel schneller abwickeln lassen als in Deutschland, hat ein eigentümlicher Elsass-Tourismus immer mehr Zulauf.
Herr F. zum Beispiel handelte in seinem ersten Leben in Berlin mit Immobilien. Er investierte in Wohnanlagen in den neuen Bundesländern und hoffte, damit sein Glück und ein Vermögen zu machen. Aber die Wohnungen im Osten verkauften sich nicht, die Baufirma hatte gepfuscht. 4,5 Millionen Euro Schulden hatten sich so schnell angehäuft, dass F. darüber kaum noch Luft holen konnte. F. wurde - wie viele weitere deutsche Schuldner in den vergangenen Jahren - auf einen ungewöhnlichen Weg aufmerksam, schneller vom Schuldenberg herunterzukommen, als es in Deutschland mit einer Verfahrensfrist von sechs Jahren möglich ist. Verlängert die Bundesregierung die Dauer der Insolvenzverfahren tatsächlich wie geplant auf acht Jahre, könnte das Elsass für überschuldete Deutsche noch attraktiver werden. Für fünfstellige Euro-Beträge werben inzwischen Anwälte und Berater für einen Rundum-Service, der den Betroffenen nach bis zu eineinhalb Jahren zum Ziel bringen soll: der Löschung der Schulden.
Ungewöhnliche Exilanten nutzen Lokalrecht im Elsass
Auch Herr F. aus Berlin, Ende fünfzig, dürfte über eine der zahllosen Kanzleien und Agenturen aus dem Internet auf die Idee gekommen sein. F. mietete eine Zweizimmerwohnung in Sélestat im Elsass. Zumindest tat er so, als ziehe er nach Frankreich um. F. ist einer von Hunderten Deutschen, die eine rechtliche Besonderheit in den beiden elsässischen Départements und dem lothringischen Département Moselle - den nach dem Deutsch-Französischen Krieg annektierten Gebieten - ausnutzen. Strichlisten, wie viele Deutsche einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen, führen die Gerichte nicht. Was die ungewöhnlichen Exilanten anstreben, ist zudem keineswegs illegal.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2001 muss das Insolvenzverfahren eines im EU-Ausland lebenden Bürgers nach seiner Rückkehr in Deutschland anerkannt werden, ganz im Sinne einer europäischen Verordnung. Sie nutzen ein Konkursrecht aus, das Privatschuldner behandelt wie Geschäftsleute und die Schulden sehr viel schneller löscht. Kurioserweise spiegelt das Lokalrecht im Elsass und im Département Moselle historisches deutsches Recht aus der Kaiserzeit wider. 1879 trat in den annektierten französischen Gebieten die erste deutsche Konkursordnung in Kraft. „Das deutsche Recht ging schon damals davon aus, dass auch Privatleute in Konkurs gehen können“, sagt Dominique Dagorne. In ganz Frankreich wurde diese Gesetzeslücke erst viel später geschlossen, nämlich 1989. Damals wurde im Elsass das Insolvenzrecht für Unternehmer ersetzt, das Konkursverfahren für Privatpersonen jedoch beibehalten - zum Wohle derer, die nach erfolgreicher Entschuldung ihrer neuen Heimat treu bleiben.
Kardinalfehler verrieten F.
Nach 18 bis 20 Monaten - so lange dauert es in der Regel, bis das Verfahren in Colmar, Straßburg oder Metz zu Ende gebracht ist - bleiben viele nach all dem Aufwand mitunter gleich da. Das sagt eine deutsche Unternehmensberaterin, die von Haguenau im Nordelsass aus etwa 50 Deutsche betreut, Wohnungen, Sprachkurse oder Theaterabonnements organisiert. „Oft handelt es sich um ganz normale Bürger, die auf die Nase gefallen sind.“
Herr F. hat womöglich auch noch die falsche Agentur gewählt. In seiner Zweizimmerwohnung lebte die geschiedene Frau, dem Gericht fehlte es an Nachweisen, dass er in Frankreich oder von Frankreich aus einer Berufstätigkeit nachging. „Das Gericht besitzt keine Information darüber, wie F. seinen täglichen Bedarf finanziert“, heißt es in der Urteilsbegründung. Und ein weiterer Kardinalfehler: Er hatte sich nicht einmal die Mühe gemacht, Französisch zu lernen. „Sprachkenntnisse“, sagt Dominique Dagorne, „sind jedoch ganz entscheidend, wenn die Antragsteller vor Gericht überzeugen wollen.“
Die Richter sind streng
Im Falle des Herrn F. spricht das Gericht davon, dass er seine Wohnung im Elsass nur zum Schein gemietet habe. Über eine Briefkastenadresse oder ein zweites Bankkonto im Ausland gehen die Anforderungen der Gerichte eben weit hinaus. Wer von der besonderen Rechtssituation im Elsass und dem lothringischen Département Moselle profitieren will, muss seinen Lebensmittelpunkt mit aller Konsequenz aus Deutschland weg verlagern.
Und die Richter entscheiden streng. Herr F. wurde auch in zweiter Instanz vor dem Berufungsgericht in Colmar abgewiesen. „Selbst ein Bankkonto in Frankreich beweist gar nichts“, sagt Dagorne. Erfolgreicher war ein anderer Deutscher. Er wurde in Lothringen so heimisch, dass er in Metz für den Gemeinderat kandidierte.