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Unsere Erfahrungen mit InsONun ist es seit einigen Jahren möglich Insolvenzanträge zustellen, die dann in die Restschuldbefreiung einmünden können. Mann sollte meinen das viele Schuldner nur auf diesen Punkt gewartet haben, um nun ihre Schulden los zu werden. Von vielen Institutionen wurde das Chaos geradezu herbeigeredet. Ist es nun so gekommen? Weit gefehlt! In unserem Einzugsgebiet waren gar Überkapazitäten vorhanden. Als ich nach einiger Zeit nun wirklich kein Ansturm einstellen wollte, wurden gar Stellen aus den Insolvenzgerichten abgezogen. Wie konnte es dazu kommen? Kein Interesse bei den Schuldnern? Zuwenig Schuldner? Dies ist sicher ganz falsch. Eher ist das Gegenteil der Fall. Die Beratungsstellen haben versagt! Von vielen Beratungsstellen werden Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wie Werbeprospekte verteilt. Beratung findet aber so gut wie überhaupt nicht statt. Dies ging sogar so weit, das Klienten, die von uns schon jahrelang betreut wurden, mit solchen Anträgen zu uns kamen und um "Ausfüllhilfe" baten. Dies war natürlich völliger Unsinn! Diese Klienten befanden sich überhaupt nicht in einer Situation, die ein solches Verfahren gerechtfertigt hätte. Dies haben wir insbesondere bei Verbraucherberatungsstellen beobachtet. Es geht nur mit erstklassiger Beratung Ebenso ist uns von Schuldnern bekannt, dass Anträge ausgefüllt und bei Gericht eingereicht wurden, obgleich die nötigen Voraussetzungen gar nicht vorhanden waren, z. B. hatte gar kein außergerichtlicher Einigungsversuch stattgefunden, häufig waren die Anträge auch völlig falsch und lückenhaft ausgefüllt. Diese Verfahren konnten garnicht erst eröffnet werden. In der Tat ist ein Insolvenzverfahren schon ein höchst bürokratisches und aufwendiges Ereignis Ruin des Schuldners? Es sich herumgesprochen, dass ein Insolvenzverfahren durchaus auch negative Auswirkungen auf den Schuldner haben kann. Diese Fälle haben mittlerweile sogar Eingang in die Literatur gefunden. Es ist keine ganz leichte Aufgabe, einen Schuldner (mit Familie) in eine "insolvenzgerechte Form" zu bringen. Schließlich müssen die 6 Jahre des Verfahrens auch überlebt werden. Sprich: Es ist eine ganz wichtige Aufgabe der Beratungsstellen, den Schuldner so aufzustellen, dass genügend Einkommen für den Lebensunterhalt verbleibt. Ein Aspekt der von den karikativen Beratungsstellen meist überhaupt nicht bearbeitet wird, das wird dann aber eine bittere Zeit für den Schuldner. Ich denke da ganz nüchtern, dass wir in diesem Bereich absolut führend sind. Dies hängt allerdings damit zusammen, das wir die Problematik schon frühzeitig erkannt haben. Letztlich war den Gesetzesentwürfen der Jahre 1996/1997 schon anzusehen, dass es zu Problemen bei Berufspendlern, Familien mit Kindern usw. kommen wird. Wir haben schon in der Planungsphase eine Menge Aktivität und Einsatz gezeigt, um Möglichkeiten gangbar zu machen, die dem Schuldner eine Teilnahme am InsO-Verfahren überhaupt erst sinnvoll ermöglichen. Der Schuldner will seine Situation durch ein solches Verfahren schließlich verbessern und nicht in Teufels Küche geraten. An diesem Bereich zeigen insbesondere Beratungsstellen der freien Wohlfahrtspflege (Diakonie, Caritas, AWO usw.) deutliche Schwächen. Außergerichtliche Vergleiche In der Regel kann ganz einfach gesagt werden, dass die Wahrscheinlichkeit mit einem außergerichtlichen vergleich zum Zuge zu kommen mit der Zahl der beteiligten Gläubiger sinkt. Ein außergerichtlicher Vergleich bei mehr als 5 Gläubiger ist mithin höchst unwahrscheinlich. Allerdings ist es nahezu immer möglich ein paar kleinere Gläubiger mit Quoten von 5% bis 25% vor dem Insolvenzverfahren abzuspeisen, um so ein weniger sperriges Verfahren zu erhalten. Wir machen das regelmäßig und es funktioniert. Es ist mithin wenig sinnvoll sich im außergerichtlichen Verfahren lange aufzuhalten und hier und da und dort etwas nachzubessern. Dies auch insbesondere dann, falls sich als Vergleichsstörer bekannte Gläubiger im Verfahren befinden. ZU nennen sind Finanzämter, Landesarbeitsamt, Sozialkassen, Inkasso Giebel, Citibank, Sparkasse Aachen. Gerichtliches Verfahren Im gerichtlichen Verfahren werden von den Gläubigern zwar Einwendungen gemacht, diese haben aber kaum Qualität. Nichts wobei man bei sorgfältiger Vorbereitung ins Schwitzen kommt. Anträge auf PKH (Prozesskostenhilfe) haben wenig Sinn, diese werden regelmäßig abgelehnt. Stand 07.10.2006 |