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Beratungsstellen - woran erkenne ich eine gute Beratungsstelle?

Lassen Sie sich doch ganz einfach von uns beraten, oder ... lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig. Schlechte Beratung geht ausschließlich zu Ihren Lasten.

Spezialisierte Schuldnerberatung oder Gemischtwarenladen?

Es ist relativ schwierig Allgemeines über andere Beratungsstellen zu sagen. Soviel ist aber sicher: Beratungsstellen die sich ausschließlich der Beratung überschuldeter Haushalte verschrieben haben, sind ganz allgemein sicher sachkundiger und engagierter als Gemischtwarenläden in der Beratungsszene. Diese erkennt man daran, dass der Berater an seiner Tür noch weitere Arbeitsgebiete angibt für die er zuständig ist. Beispiele finden sich bei den großen Sozialorganisationen Caritas, Diakonie und AWO recht häufig. Steht also neben "Schuldnerberatung" noch was anderes wie z. B. "Schwangerenkonfliktberatung, Jugendhilfe, Kuren" oder was weiß ich noch an der Tür: Finger weg! Der Mann/die Frau hat keine Ahnung.

Unabhängige oder scheinbar unabhängige Beratungsstelle?

Viele Beratungsstellen brauchen für ihre Existenz Geld von den Banken oder von den Kommunen. Verbraucherzentralen sind da ein schlechtes Beispiel. Diese erhalten für ihre Tätigkeit häufig Geld von Sparkassen und/oder Volksbanken oder auch von den Städten. Mann sollte also nicht gerade bei diesen Gläubigern verschuldet sein, wenn man dort Rat sucht. Das kann ins Auge gehen! Z. B. erhält die Verbraucherzentrale Aachen regelmäßige Zuwendungen seitens der Sparkasse Aachen und kann - so die eigene Aussage - ohne diese Zuwendungen nicht arbeiten. Die Schuldnerberatung Aachen e. V. wird ebenfalls aus diesem Topf versorgt und übt sich sowieso in nicht gerade kundenfreundlichem Verhalten: "Sie sind aus Stolberg? Dafür sind wir nicht zuständig! Sie waren selbstständig? Sie können kein Insolvenzverfahren machen! Sie möchten Hilfe bei einem Insolvenzverfahren? Erst müssen Sie zu unserem Seminar kommen! So viele Gläubiger? Da können wir Ihnen nicht helfen! Es eilt? Wir haben Wartezeiten, Sie müssen sich einreihen.

Sollten Sie solche oder ähnliche Aussagen hören, suchen Sie sich eine andere Beratungsstelle.

Wartezeiten

Ebenso vertragen sich Wartelisten nicht mit den dringenden Anliegen der Schuldner. Unsere Wartezeit bis zum ersten Termin beträgt maximal 2 Wochen. 

Sollten Ihnen größere Wartezeiten zugemutet werden, sollten Sie sich eine andere Beratungsstelle suchen. Wartezeiten von mehr als zwei Wochen sprechen für eine schlechte Büroorganisation und wir mussten immer wieder feststellen, dass diese Beratungsstellen nicht im Stande sind, innerhalb der gegebenen Fristen zu reagieren - natürlich zum Nachteil der Ratsuchenden. Wir reagieren auf eingehende Post, emails, Anrufe binnen 8 Arbeitsstunden.

Fachberater oder Lusche?

Mangels ausreichender Geldmittel funktionieren viele Beratungsstellen nur auf der Basis von Zuschüssen des Arbeits- oder Sozialamtes. Die "Berater" haben dann häufig nur eine allgem. Ausbildung und von den Anforderungen der Schuldnerberatung herzlich wenig Ahnung. Dazu kommt dann noch, dass die Berater die im Rahmen solcher Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen "ABM" oder Maßnahmen aus dem Programm "Arbeit statt Sozialhilfe" beschäftigt werden, jedes Jahr wechseln. Zu qualifizierter Erfahrung kommt es dann auch gerade nicht. Fragen Sie ruhig danach, wie lange der Berater schon in der Schuldnerberatung tätig ist, welchen Beruf er hat, ob er einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat. Sozialarbeiter, Ökothrophologen und Diplompädagogen sind für die Beratung von Schuldnern nur sehr bedingt geeignet. Diese Berufsgruppen neigen dazu an den Schuldnern zu arbeiten, anstatt sich mit den Gläubigern zu befassen. Häufig sind diese Berufsgruppen auch konfliktscheu und so nicht in der Lagen den beinharten Gläubigervertretern (Rechtsanwälte und Inkassodienste) gehörig Paroli zu bieten. Lassen Sie sich mal ruhig einen Vergleich mit dem Deutschen Inkasso Dienst zeigen, den er erreicht hat. Wenn der Ratsuchende mehr als 30% der Ursprungsforderung zahlen musste, Vorsicht - die Gläubiger sind hartnäckiger als ihr Berater! Können Sie das gebrauchen? Wir beschäftigen derzeit keine Sozialarbeiter und Diplompädagogen.  Unsere Mitarbeiter sind Wirtschaftsfachleute mit juristischer Zusatzausbildung.

Selbständig gewesen?

Pech gehabt, Sie will nun wirklich keiner haben und von der speziellen Problematik haben die meisten keine Ahnung. Aber es gibt auch Ausnahmen. Wir kümmern uns gerne auch um ehemalige Selbständige.

Ohne Seminar keine Beratung?

Die Schuldnerberatung in Aachen und nicht nur diese verlangt von Ihren Klienten, dass diese ein Seminar besuchen, ehe an einem Insolvenzantrag gearbeitet wird. Was für ein Unsinn, demnächst sollen die Schuldner sicher noch eine Kaffeefahrt bei der Verbraucherzentrale buchen, ehe geholfen wird. Nebenbei, auf dem Seminar wurde ein Haufen Unsinn erzählt, z. B. Info-Verfahren für ehem. Selbstständige gäbe es nicht usw.

Gläubigerideen

Grundsätzlich sind die lieben Gläubiger keineswegs davon angetan, wenn sich der Schuldner aus ihrem Einflussbereich lösen will und unabhängigen Rat bei einer Schuldnerberatung suchen will. Aber wenn schon eine Schuldnerberatung - so denkt der Gläubiger -  dann aber eine die so funktioniert, wie die Gläubiger es sich wünschen. In der Tat versuchen mache Gläubiger, Schuldner davon zu überzeugen eine bestimme Beratungsstelle aufzusuchen, oder eine bestimmte Beratungsstelle nicht aufzusuchen. Manchmal trifft dies auch uns. Dann schreiben Gläubiger "mit der SHS arbeiten wir nicht zusammen, suchen Sie sich eine andere Beratungsstelle" so die Sparkasse, andere Gläubiger schrecken auch vor dreisten Lügen nicht zurück: "Der SHS fehlt die nötige Erlaubnis für die Tätigkeit". Dies ist natürlich alles Unsinn und wir brauchen und wollen auch keine Zusammenarbeit mit Gläubigern in deren Sinn.

Aber im Grunde brauchen wir uns darüber auch keine Sorgen zu machen, so blöd, sich die Schuldnerberatungsstelle von Gläubigern aussuchen zu lassen, sind noch die wenigsten Schuldner.

Beratungsstellen in den neues Bundesländern

Wir werden nahezu täglich nach Beratungsangeboten in den neuen Bundesländern gefragt. Leider ist dort das Beratungsangebot besonders schlecht. Viele Beratungsstellen arbeiten mit  ABM Arbeitskräften. Diese sind zwar günstig zu haben, aber völlig unzureichend qualifiziert.

Was nichts kostet ist auch nichts

Gebühren: Notwendig oder Abzocke?

Um unsere Unabhängigkeit zu erhalten, finanzieren wir unsere Tätigkeit aus eigenen  Mitteln. Unsere Tätigkeit kann also nicht umsonst sein. Allerdings halten wir unsere Gebühren für absolut tragbar. 

Hin und wieder hören wir, in der Regel von der Konkurrenz, das Argument, wenn denn schon Schulden da sind, sind die Gebühren für die Schuldnerberatung wirtschaftlich nicht vertretbar.  Was für ein Unsinn. Gerade in einer zugespitzten Krisensituation macht es Sinn, die eigenen Möglichkeiten in einem Beratungsgespräch zu prüfen. In aller Regel tritt durch eine professionelle Schuldnerberatung - trotz Gebühren - eine ganz erhebliche finanzielle Entlastung ein.

Der Schuldner sollte sich überlegen, ob er nun monatelang auf einen Termin in einer "umsonst" Schuldnerberatung warten will, um dann häufig auch noch inkompetent beraten zu werden, oder die geringen Gebühren in Kauf zu nehmen kurzfristig und kompetent beraten zu werden.

Auf Grund der Tatsache, dass wir über erhebliche Eigenmittel verfügen, sind wir in der Lage unsere Kapazitäten kurzfristig an den laufenden Bedarf anzupassen und so auch in Zukunft kurze Wartezeiten zu garantieren. Wir bezahlen regelmäßige Fortbildungen für unserer Berater, so dass diese wirklich aktuell informiert sind und so bestmögliche Beratungsergebnisse garantiert sind. Unsere Berater sind alle langjährig tätig, so haben Sie den Vorteil fester Ansprechpartner über die gesamte Beratung hinweg.

In unserem Einzugsgebiet haben 3 spezialisierte Schuldnerberatungsstellen (2 davon waren richtig gut) auf Grund mangelnder finanzieller Zuschüsse der öffentlichen Hand schließen müssen. Die dort beratenen Schuldner wurden "auf die Straße" gesetzt und konnten dann selber schauen, wie es weiter geht. Die Zuschüsse dieser Beratungsstellen wurden des weiteren an eine zwar inkompetente und keineswegs unabhängige aber über beste Beziehungen verfügende Beratungsstelle verschoben.

Warten zwischen Hoffen und Bangen

Aachen. Die Zukunft der Verbraucherzentrale in Aachen ist wegen der vom Landtag beschlossenen Mittelkürzungen ungewisser denn je; mit ihr die von zwei festangestellten Mitarbeitern und 13 Honorarkräften.

Und das, obwohl das Beratungsangebote am Boxgraben mit 24000 Kontakten im Jahr so stark in Anspruch genommen wird wie nie zuvor.

28.05.2006 aus AZ

Da deutet sich mal wieder an, dass Schuldner auf der Straße stehen werden. Auch da zeigt sich der Vorteil einer unabhängigen Finanzierung, und kann das nicht passieren. Wir sind für Sie da, mit Sicherheit.

Vielleicht vergleichen Sie ruhig einmal unserer Internetangebot mit dem Angebot anderer Beratungsstellen. Sie werden da nicht viel finden. In vielen Beratungsstellen hat die Sicherung der Arbeitsstellen der Berater (ABM) Vorrang vor der Beratung der Schuldner. Wir vertreten nachdrücklich und auch nachhaltig Schuldnerinteressen und sonst nichts.

Dies alles sollte auch Sie davon überzeugen, dass die von uns erhobenen Gebühren keine Abzocke, sondern notwenig und sinnvoll investiert sind.

Leider gibt es auch andere Beispiele. Ganz schlecht sind solche Sachen:

"Telefonische Beratungen sind grundsätzlich möglich, allerdings können derartige Beratungen nur gegen Voreinsendung/Überweisung (Kontonr.) eines Mindestbetrages von 50,00 € vorgenommen werden. Telefonkosten gehen zu Ihren Lasten. Das Gespräch wird ggf. aus Haftungsgründen aufgezeichnet. Bei Überweisung von 50,00 € deckt dies ein Gespräch von 30 Minuten ab. Sollte es eine ausführlichere Beratung werden, sollten Sie einen höheren Betrag vorab überweisen."

Gefunden im Internet. Wir meinen, Sie sollten nichts zahlen, bevor Sie sich von der Qualität der Beratung im Sinne des hier gesagten wirklich überzeugt haben.

Erfolgsquote

Bei der Durchführung von Insolvenzverfahren haben wir eine Erfolgsquote von derzeit 100% und zwar bezogen auf die Ankündigung der Restschuldbefreiung und nicht auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Die meisten Beratungsstellen lassen den Schuldner nach Abgabe des Antrags alleine. Wir nehmen für uns in Anspruch die bestmögliche Beratung zu bieten. Um dies sicherzustellen halten wir uns über alle neuen Entwicklungen absolut zeitnah auf dem laufenden und lassen diese in unsere Tätigkeit einfließen. Ständige Fortbildung und ein ausgeprägtes Qualitätsmanagement sind bei uns ein absolutes Muss.

Abschließend wollen wir Ihnen nicht die Checkliste der Verbraucherzentrale vorenthalten.

Der Text "Meinung der Verbraucherzentrale" entstammt der Veröffentlichung " Zehn Kriterien, um unseriöse Verbraucherinsolvenz- und Schuldnerberatung zu erkennen der Verbraucherzentrale NRW vom 06.06.2007. Die Teile "Unsere Meinung" sind das wofür sie stehen, nämlich unsere Meinung.

Meinung der Verbraucherzentrale: Angebote mit auffälliger Werbung die kalte Schulter zeigen. Wo Angebote schnelle Soforthilfe versprechen, ist Vorsicht geboten. Wenn dahinter nämlich keine grundlegende Beratung und rechtliche Vertretung steht, dauert der Weg aus der Überschuldung am Ende länger als mit den Wartezeiten auf einen Beratungs­termin bei einer seriösen Schuldner- und Insolvenzberatung – und er kommt darüber hinaus auch noch teuer zu stehen. Misstrauen ist auch angebracht, wenn versprochen wird, dass nur noch eine Rate an den Schuldenregulierer gezahlt werden muss, der sich dann um alles kümmert: Häufig werden mit dieser Rate nur die immens hohen Kosten des Schuldenregulierers bezahlt und die bisherigen Gläubiger gehen leer aus. Unsere Meinung: Das sehen wir genau so.

Meinung der Verbraucherzentrale: Kein Duo von Berater und Anwalt. Bei Angeboten, wo Berater lediglich die Daten des Schuldners aufnehmen und Unterla­gen dann an einen Anwalt weiterreichen, entstehen in der Regel doppelte Kosten. Weil der Berater keine Rechtsberatungsbefugnis hat und ihm die nach dem Verbraucher­in­solvenzrecht notwendige Anerkennung fehlt, kann er auch keine rechtlichen Auskünfte geben. Mit dem Anwalt haben Schuldner keinen persönlichen Kontakt, so dass Unklar­heiten nicht besprochen oder Fragen nicht beantwortet werden können. Unsere Meinung: Jeder Berater sollte seine Grenzen kennen. Berater, die „allwissend“ sind gibt es nicht. Auch und schon gerade nicht bei gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen. Der  dortige Stellenschlüssel gibt keine höherwertigen, universitären Ausbildungen her. Vielfach ist der Einsatz eines Anwaltes im wohlverstandenen Interesse des Schuldners und zwar immer dann, wenn es gilt Rechtsansprüche des Schuldners auf dem Gerichtsweg durchzusetzen oder wenn es um komplizierte Sachverhalte geht.  Als Beispiele aus der täglichen Praxis sind zu nennen: Prüfung und Abwehr von Ansprüchen aus Bürgschaften, von ausländischen Gläubigern wie der Fidium Finanz, auf Vorfälligkeitsentschädigungen aus Hausfinanzierungen, Unterhaltsansprüchen aber auch Durchsetzung  von Forderungen gegen Behörden (Hartz IV, ALG2 sind mit mindestens 50% falschen Bescheiden hier Spitzenreiter) usw. Gerade in solchen oder vergleichbaren Fällen ist jede Schuldnerberatung gut beraten, wenn es eine enge Zusammenarbeit mit entsprechend spezialisierten und auch qualifizierten Anwälten gibt. Es macht keinen Sinn, an solchen Sachverhalten als Schuldnerberater herum zu basteln und dann zu sagen, weiss auch nicht mehr weiter, jetzt müssen Sie zum Anwalt, zu welchem auch immer. Dann ist die Sache auch meistens schon verbastelt. Wir arbeiten mit entsprechenden Anwälten zusammen, bei denen wir sicher sein können, dass mit Honoraren aus der Prozesskostenhilfe saubere und engagierte Arbeit geleistet wird. Die Abstimmung der Tätigkeit muss zwischen Anwalt und Schuldnerberater erfolgen und der Schuldnerberater ist und bleibt Ansprechpartner des Schuldners, sonst weiss doch wie so oft nachher der eine nicht, was der andere tut und der Schuldner wird es ausbaden müssen.

Meinung der Verbraucherzentrale: Vorsicht bei Hausbesuchen! Seriöse Anbieter vereinbaren Termine in ihren Geschäftsräumen und nicht beim Schuldner zu Hause. Eine umfassende Beratung und Vertretung im eigenen Haus gibt es nur im Fernsehen! Unsere Meinung: Leider ist es so. Tatsache ist aber auch, dass die häusliche Beratung im Fernsehen gerade von den karitativen Beratungsstellen dargestellt wird, ohne dass diese Sie auch allgemein leisten können.

Meinung der Verbraucherzentrale: Kosten-Check. Bei der ersten Kontaktaufnahme sollte bereits nach möglichen Kosten gefragt werden. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der vermeintliche Berater erst im Gespräch vom Schuldner selbst erfahren will, welchen Geldbetrag er monatlich entbehren kann. In einer seriösen Beratung verläuft dies genau umgekehrt: Hier informiert der Berater über die Höhe des Pfändungsbetrags, der monatlich an die Gläubiger abzugeben ist und wie viel der Betroffene für sich selbst behalten kann. Eine seriöse Kostenstruktur richtet sich nach objektiven Gegebenheiten, z. B. der Zahl der Gläubiger, und nicht nach der subjektiven Einschätzung des Schuldners.  Unsere Meinung: Leistung und Kosten der Beratung gehören zusammen müssen aber zusammen betrachtet werden. Inhalt eines ersten Beratungskontaktes kann es nur sein, die Situation des Schuldners zu erhellen. Art und Umfang der Verschuldung ist genau zu analysieren, aber auch die persönliche und die finanzielle Lebenssituation des Schuldners  muss erfasst werden. Diese Beratungsgrundlage erfassen wir mit einem Fragebogen und daraus folgenden weiteren Informationen, die wir bei Bedarf vom Schuldner erfragen. Auf Grundlage dieser Informationen muss der Schuldnerberater in der Lage sein, sich eine Meinung zu einem Lösungsweg bilden. Dieser Lösungsweg muss dem Schuldner in nachvollziehbarer Weise aufgezeigt und die sich daraus ergebenden Fragestellungen sind vom Schuldnerberater nachvollziehbar zu beantworten. Nur wenn sich Schuldner und Schuldnerberater über den Lösungsweg einig sind, ist eine erfolgreiche Tätigkeit des Schuldnerberaters abzusehen und dann kann auch Art, Umfang und Ziel der Tätigkeit des Schuldnerberaters dargestellt werden und daran sind dann auch die Kosten der Schuldnerberatung zu messen. Nur wenn der Schuldner weiss, welcher Lösungsweg eingeschlagen werden soll und welchen Anteil daran der Schuldnerberater übernimmt, kann er die Leistung und Kosten sinnvoll vergleichen.  

Meinung der Verbraucherzentrale: Vertragsunterschrift nur nach sorgfältiger Prüfung
Seriöse Anbieter drängen nicht zur Unterschrift, sondern informieren über die Bedingungen und lassen dem Schuldner Zeit, sich den Vertragsschluss zu überlegen. Bei Zweifeln und Unsicherheiten sollte der Vertrag vor der Unter­schrift von einer Verbraucherzentrale überprüft werden. Unsere Meinung: Das ist richtig, aber … Der Schuldner sollte erst dann einen  Schuldnerberater beauftragen, wenn er sich mit dem Berater über den Weg einig ist und auch der Schuldnerberater klar gesagt hat, wie seine Tätigkeit aussehen wird. Dies gilt aber nicht nur bei gewerblichen Schuldnerberatungsstellen, sondern bitteschön, bei jeder Beratungsstelle. Gerade im Bereich der karitativen Beratungsstellen, ist die Beratungsqualität oft mangelhaft. Dies mag an der Überlastung liegen oder auch an der mangelnden Qualifikation oder Motivation der Mitarbeiter. Fragen Sie ruhig: Wie lange hat es von der Anfrage bis zur ersten Beratung gedauert? Wann kann die Bearbeitung der Angelegenheit Beginnen? Wie lange dauert es, wenn ich Fragen habe, bis diese beantwortet sind? Wie lange dauert es, wenn ich Schriftstücke einreiche, bis ich eine Reaktion erhalte? Erhalte ich überhaupt Kopien von allen Schreiben, die der Berater in meinem Namen verfasst? In unserer Beratungsstelle werden eingehende Anfragen oder Schriftstücke binnen 8 Arbeitsstunden einer abschließenden Bearbeitung unterzogen, der Schuldner erhält von jedem Brief eine Kopie. Dieser hohe Qualitätsstandart ist leider keineswegs selbstverständlich.

Meinung der Verbraucherzentrale: Keine weiteren Verträge. Egal, was der Berater erzählt: Neben dem eigentlichen Schuldner- und Verbraucher­insolvenzberatungsvertrag sollten keine weiteren Verträge unterschrieben werden. Damit wird die Schuldenregulierung nämlich keinesfalls erleichtert, sondern es werden bloß weitere Verpflichtungen eingegangen, die der Schuldner nicht erfüllen kann. Unter Umständen kann damit sogar die eigene Entschuldung gefährdet sein, im Extremfall macht man sich sogar strafbar. Unsere Meinung: Das ist 100% richtig, kein Zweifel.

Hände weg von „Schuldenverwaltungs-“ oder „Vermögens­verwaltungs­verträgen“
Viele unseriöse Anbieter locken überschuldete Kunden mit dem Versprechen, einen Kreditvertrag vermitteln zu können. Bei genauer Prüfung umfasst solch ein Vertrag jedoch meist lediglich Leistungen zur Schuldenverwaltung. Hände weg, denn solche „Kreditverträge“ sind keinesfalls geeignet, die Chancen auf einen Kredit zu erhöhen. Unsere Meinung: Das ist 100% richtig, kein Zweifel.

Meinung der Verbraucherzentrale: Vertraglich zugesicherte Leistungen prüfen
Die im Vertrag beschriebenen Leistungen sollten sich nicht bloß auf verwaltende Tätigkeiten wie z. B. das Auflisten der Gläubiger und Forderungen, das Ent­gegennehmen und Weiterleiten von Raten sowie EDV-technische Abwicklungen beschränken. Wesentlicher Bestandteil der Leistungen sollte vielmehr die Rechtsberatung und -vertretung sein – einschließlich der Verhandlungen mit den Gläubigern. Die gesamte Leistung – Beratung und Vertretung gegenüber den Gläubigern – sollte in einer Hand liegen. Selbstverständlich, dass der Berater zu üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist und selbst die persönlichen Beratungsgespräche durchführt. Bei einer Verbraucherinsolvenzberatung sollte eine – unterschiedlich intensive – Begleitung während sämtlicher Verfahrensschritte möglich sein. Schwerpunkte sollten bei der aktiven Unterstützung beim außergerichtlichen Einigungsversuch sowie bei Hilfestellungen zum Ausfüllen des Insolvenz­antrages gesetzt werden. Bei einer reinen Schuldner­beratung sollte sich die Beratung jeweils am individuellen Bedarf des Schuldners orientieren. Unsere Meinung: Das ist richtig, aber … dies muss gerade auch für karitative Schuldnerberatungsstellen gelten. Besonders in diesem Bereich sind die Defizite doch überdeutlich. Es dauert Monate, bis zur ersten Beratung, Monate bis die Schuldnerberatung eine erkennbare Tätigkeit entfaltet. Der Schuldnerberater ist nicht zu erreichen, Unterlagen, die eingereicht werden verschwinden zwar in der Beratungsstelle, was damit geschieht bleibt aber ein Rätsel und die Tätigkeit endet doch in aller Regel mit der Abgabe des Insolvenzantrages bei Gericht. Individuelle Lösungen ohne Insolvenzverfahren sind doch fast immer erst gar nicht möglich, weil der dazu nötige Verhandlungsaufwand nicht zu leisten ist. Der Schuldner sollte sich auch von der karitativen Stelle Art und Umfang der Beratungsleistung zusichern lassen. Sie sollten mal sehen, welches Geeiere anfängt, wenn Sie dies verlangen.

Meinung der Verbraucherzentrale: Nachweis der Anerkennung. Berater, die eine Verbraucherinsolvenzberatung anbieten, müssen eine Bescheinigung ausstellen können, dass eine außergerichtliche Eini­gung mit den Gläubigern vergeblich versucht wurde. Ohne diese Bescheinigung kann die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens nicht beantragt werden. Diese Bescheinigung darf nur durch eine von der Landesregierung aner­kannte Stelle (in Nordrhein-Westfalen wird die Anerkennung durch die Bezirks­regierung Düs­seldorf zentral erteilt) oder von einem zugelassenen Rechtsanwalt ausgestellt werden. Achtung: Die Anerkennung sollte in dem Bundesland ausgestellt sein, in dem der Schuldner beraten wird. Viele unseriöse Schuldenberater schieben eine Anerkennung vor, die sie in einem anderen Bundesland mit anderen Vorausset­zungen erhalten haben und werben damit bundesweit um Kunden. Unsere Meinung: Na klar braucht der Schuldner bei einem Insolvenzverfahren die Bescheinigung. Das ist trivial und die bekommt er auch.

Meinung der Verbraucherzentrale: Vorabinformation über den Anbieter
Möglichkeiten bietet das Internet, aber auch eine Nachfrage bei der örtlichen Verbraucherzentrale oder öffentlich finanzierten Schuldnerberatung. Auf der Webseite des Anbieters kann man u. a. überprüfen, ob die Firmenstruktur erkennbar ist und die Verantwortlichen klar benannt werden (Vor- und Zuname der Geschäftsführer/Vorstände, vollständige Postanschrift, auch die Handelsre­gister-Nummer). Gesucht werden sollte nach Hinweisen, ob und für welche Per­son eine Anerkennung nach der Verbraucherinsolvenzordnung vorliegt. Wichtig ist außerdem, ob das Leistungsangebot klar beschrieben und die jeweiligen Kosten deutlich gemacht werden. Das Leistungsangebot sollte die in Frage kommenden Maßnahmen im Einzelnen benennen und rechtliche sowie wirt­schaftliche Beratungsleistungen mit umfassen. Wird Verbraucherinsolvenzbera­tung angeboten, sollte die Hilfestellung für das Ausfüllen des Insolvenzantrages im Leistungsangebot mit enthalten sein. Unsere Meinung: Die Verbraucherzentrale und die karitativen Schuldnerberatungsstellen  sind sicher als Auskunftei völlig unbrauchbar. Leider ist es so, dass diese Stellen schon die Existenz von  professionellen aber kostenpflichtigen Schuldnerberatungsstellen für einen Fehler im Gesetz halten und deshalb gerne mit zweierlei Mass messen wollen. Die eigene Leistung wird nie kritisch an der Leistung der professionellen  Schuldnerberatungsstellen gemessen. Dies zeigt auch der hier vorliegende Kriterienkatalog nur allzu deutlich. Die Verbraucherzentrale legt hier den professionellen Schuldnerberatungsstellen die Messlatte auf, ohne bereit zu sein, sich und die karitativen Schuldnerberatungsstellen an der gleichen Latte messen zu lassen. Wie dargestellt, haben wir mit dem Kriterienkatalog kein Problem, wissen aber umso mehr über die Probleme der Verbraucherzentralen und der karitativen Beratungsstellen eine entsprechend hochwertige Beratung sicher zu stellen.

Unser Fazit: Bei uns sind Sie mit Ihrem Anliegen richtig, wo anders noch lange nicht.